Keine Deklaration bei Echtpelz aus zweiter Hand
Im Rahmen seiner Kampagne «Echt Pelz – echt grausam» hat der Zürcher Tierschutz erneut die Deklaration von Qualpelz untersucht. Im Gegensatz zu Modegeschäften verkaufen nach wie vor viele Secondhand-Shops und Brockenhäuser Echtpelz. In 15 kontrollierten Verkaufsstellen fanden sich total 197 Pelzartikel – und kein einziger war deklariert! Dies zeigt, dass die Deklarationspflicht nicht funktioniert und ein Importverbot nötig ist.
Im Herbst 2023 erhielt der Zürcher Tierschutz Meldungen von Freiwilligen, die an sechs Verkaufsstellen von Gebrauchtwaren in Winterthur, Wetzikon, Stäfa und Zollikon diverse Pelzartikel entdeckt hatten – alle ohne die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration. Im November und Dezember besuchte der Zürcher Tierschutz daher insgesamt zwölf Brockenhäuser und drei Secondhand-Shops in und um Zürich. Nur eine dieser 15 Verkaufsstellen führte keine Pelzwaren.
Massenhaft undeklarierter Echtpelz
Die ZT-Recherche bestätigte die Vermutung: Alle gefundenen 197 Secondhand-Artikel mit Echtpelz waren nicht angeschrieben! Davon wurden 63 Artikel als Kaninchenfell, 54 als Nerz und 36 als Fuchspelz identifiziert, wobei es sich am häufigsten um Mäntel und Jacken mit Pelzbesatz (Krägen, Säume, Innenfutter) handelte. Doch auch ganze Pelzmäntel wie zu Grossmutters Zeiten waren im Angebot, daneben viele Accessoires mit Pelzbesatz wie Mützen, Schals, Muffs und Stirnbänder.
Deklarationspflicht gilt auch für Secondhand-Pelz
Gemäss zuständigem Bundesamt müssen auch Pelzprodukte aus zweiter Hand deklariert werden. Das heisst: Alle Verkaufsstellen müssen am Pelzprodukt selbst ein Etikett mit der Aufschrift «Echtpelz» anbringen – und zwar gut sichtbar und leicht leserlich. Zudem ist die Tierart und die Herkunft anzugeben, wobei auch «Herkunft unbekannt» erlaubt ist. Da die Gewinnungsart meist im Dunkeln liegt, ist diese mit «Gewinnungsart unbekannt – kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen» zu deklarieren.
Qualpelz weiter im Umlauf
Erfreulich ist, dass in den meisten Modehäusern Zürichs kein Echtpelz mehr angeboten wird. Aus Tierschutzsicht höchst bedenklich ist jedoch, dass tierquälerische Pelzwaren oft über Secondhand-Kanäle abgeschoben werden. «Damit ist das Problem nicht aus der Welt geschafft», so Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. «Wer die Tierquälerei hinter Echtpelz nicht offenlegt, begeht einen Gesetzesverstoss. Ich erwarte von den Secondhand-Verkaufsstellen, dass sie wie die Modegeschäfte aus ethischen Gründen auf die Annahme und den Wiederverkauf von Echtpelz verzichten.»
Unwissen, nicht Unwillen!
Es ist davon auszugehen, dass die Brockenhäuser und Secondhand-Shops nicht über die Deklarationspflicht Bescheid wissen. Zudem ist es schwierig, die Tierart zu identifizieren. Dies erfordert viel Knowhow und Übung. In Zweifelsfällen müsste eine Haaranalyse Gewissheit bringen. «Die Umsetzung und Kontrolle der Deklarationspflicht ist bei Secondhand-Pelzwaren eine Herausforderung», so Brodmann. Das gleiche Problem zeigt sich an Marktständen, in Einrichtungshäusern, Schuh- oder Bastelläden, die vereinzelt Produkte mit Echtpelz verkaufen. Eine bewusste Kaufentscheidung ist ohne korrekte Deklaration aber nicht möglich.
Importverbot statt nur Deklaration
Auch der Bund schreibt im Bericht zur Kontrollsaison 2021/22, dass zwei Drittel aller Kontrollen zu Beanstandungen führten. Brodmann spricht Klartext: «Seit 2014 belegen wir mit jährlichen Ladenrecherchen, dass die Deklarationspflicht nicht funktioniert. Daher fordern wir längst ein Importverbot, um den Nachschub an Qualpelz endgültig zu stoppen.» Der Bundesrat hat das Problem erkannt und angekündigt, im März eine Vernehmlassung für ein Importverbot zu eröffnen.
Weitere Informationen
- Bericht (pdf) des BLV zu den Pelzdeklarationskontrollen 2021/2022
- Ankündigung des Bundesrats vom 6.12.23: Vernehmlassung für ein Importverbot tierquälerischer Pelzprodukte (Teil eines Transparenzpakets)
Rückfragen
Nadja Brodmann, Zoologin
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