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Mittel gegen den Welpenhandel

Es ist schwierig, den skrupellosen Welpenhandel zu bekämpfen. Über das Internet und die grünen Grenzen finden mafiöse Organisationen und Private immer Wege, ihre Welpen zu verkaufen. Da helfen selbst strenge gesetzliche Vorschriften und rigide Grenzkontrollen wenig. Am zielführendsten ist daher die Sensibilisierung der Bevölkerung, um unüberlegte Internetkäufe zu verhindern.

Sensibilisierung der Bevölkerung

Dank Aufklärung der Bevölkerung über die tierquälerische Welpenproduktion und die schlimmen Folgen, unter denen die Hunde zu leiden haben, sollen weniger unüberlegte Käufe getätigt werden. Der Bund und das Tierspital Zürich haben hierzu je eine Broschüre publiziert:

Gesetzliche Vorschriften verschärfen

Durch strengere Gesetzesvorschriften sowohl für das Angebot von Hunden als auch für deren Kauf kann der illegale Welpenhandel ein Stück weit eingeschränkt werden. Bereits heute müssen Schweizer Internetportale bzw. Publikationsorgane sicherstellen, dass in jedem Verkaufsinserat eine Adresse hinterlegt ist. Allerdings besteht keine Pflicht, diese auch zu überprüfen.

Wer illegal einen Hund über die Grenze bringt und erwischt wird, erhält eine Busse. Doch der Erwerb von illegal importierten Welpen in der Schweiz ist in der Regel straffrei.

Quarantänenplätze ausbauen, um weniger Welpen töten zu müssen

Bereits heute gibt es die Möglichkeit, Welpen aus Tollwutrisikoländern für 120 Tage in Quarantäne zu bringen, allerdings sind solche Plätze rar und in der Regel auch recht kostspielig. Das Angebot könnte schweizweit erweitert werden. Doch es stellt sich die Frage, ob die Aufzucht von Welpen in völliger Isolation tiergerecht ist bzw. so umgesetzt werden kann, dass die Welpen genügend sozialsiert werden, um nachher problemlos und stressfrei in unserer Gesellschaft zurechtzukommen. Hierfür braucht es geschultes Personal, das sehr viel Zeit ins Training der Welpen investiert. Zudem ist fraglich, ob durch mehr Quarantäneplätze und mehr überlebende Welpen das Problem nicht verharmlost und der Welpenhandel gar noch weiter angekurbelt würde.

Strengere Grenzkontrollen

Grundsätzlich könnten auch die Kontrollen an den Aussengrenzen der Schweiz intensiviert werden, um mehr illegale Schlepperbanden oder privaten Hundeschmuggel aufzudecken und zu unterbinden. Hierfür ist aber zusätzliches Personal erforderlich, das einen Schwerpunkt auf die Suche nach versteckten Tieren legt und auch zu ungewöhnlichen Zeiten an weniger frequentierten Grenzübergängen kontrollieren müsste. Ob die personellen und finanziellen Mittel hierfür von der Politik gesprochen würden, ist fraglich.

Die 15-Wochen-Regel der EU

In den meisten EU-Staaten gilt für Welpen die 15-Wochen-Regel. Sie besagt, dass nur Welpen einreisen dürfen, die mindestens 15 Wochen alt sind und mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft wurden, sodass sie gegen die Krankheit geschützt sind. Sämtliche Impfungen müssen im Heimtierpass vermerkt sein. Diese Regel soll zugleich die Welpen davor schützen, viel zu früh von den Müttern getrennt und in andere Länder verfrachtet zu werden. Wenn die Welpen schon etwas älter sind, ist ihr Immunsystem reifer und sie überstehen dann auch die weiten Transporte in ferne Länder besser und sind widerstandsfähiger gegen Krankheitserreger.

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