Gefunden & vermisst
Haben Sie ein Haustier gefunden oder ist Ihres verschwunden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie vorgehen können.
Haustier gefunden
Viele Haustiere sind entweder durch einen Chip oder eine Tätowierung gekennzeichnet und registriert. Lassen Sie dies als Erstes bei einer Tierarztpraxis, in einem Tierheim oder auf einer Polizeistation prüfen.
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Chip vorhanden
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Kein Chip vorhanden
Melden Sie Ihren Fund bei Ihrer kantonalen Meldestelle für Findeltiere und zusätzlich bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ.
Meldepflicht
Wer ein Haustier findet, ist verpflichtet, dies der kantonalen Meldestelle für Findeltierezu melden. Ausnahme: das gefundene Haustier kann dank Chip direkt wieder dem/der Besitzer*in zurückgegeben werden.
Spezialfall Katzen
Gefundene Katzen sollten Sie nicht einfach mitnehmen. Fragen Sie zuerst in in der Nachbarschaft nach, ob jemand die Katze kennt.
Geht es der Katze gut, können Sie ihr in einem ersten Schritt ein spezielles Katzenhalsband (welches sich bei starkem Zug öffnet) anlegen mit einer Infokapsel und folgendem Text: "Wem gehöre ich? Bitte melden unter Telefonnummer XY (Ihre Telefonnummer)." Sollte sich in den nächsten Tagen niemand melden, gehen Sie wie beschrieben vor und lassen Sie prüfen, ob das Tier gechippt ist.
Sollte die Katze in einem schlechten Gesundheitszustand sein (abgemagert, struppiges Fell etc.), so gehen Sie zu einem Tierarzt und lassen Sie den Chip ablesen.
Haustier vermisst
Wichtig: Sollte Ihr Tier gechippt sein, setzen Sie sich mit AMICUS (Hunde) oder der ANIS (übrige Tiere) in Verbindung. Vergewissern Sie sich, dass die von Ihnen hinterlegten Kontaktdaten vollständig und aktuell sind, damit man Sie schnell kontaktieren kann, sollte Ihr Tier gefunden werden.
Weiteres Vorgehen
- Suchen Sie zuerst auf der Seite der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZnach Ihrem Tier.
- Erstellen Sie eine Suchmeldung auf STMZ und melden Sie das Verschwinden bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere.
- Informieren Sie Ihre Nachbarschaft, umliegende Tierarztpraxen, Tierheime sowie die Polizei über das Verschwinden Ihres Schützlings.
- Nach einer Meldung bei der STMZ kann direkt ein Suchinserat gedruckt und verteilt werden.