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  • Wo kann ich Tierschutzfälle melden und ist diese Meldung anonym?

    Sie können Tierschutzfälle bei folgenden Institutionen melden:

    Beim Veterinäramt. Tierschutzverstoss melden | Kanton Zürich
    Bei der Polizei, in einer Notsituation.  Telefonnummer 117
    Bei uns beim Zürcher Tierschutz. Tierschutzfall melden - Zürcher Tierschutz

    Die Meldungen bleiben anonym, ausser im Falle eines Strafverfahrens.

  • Darf mein*e Vermieter*in die Zusagen zur Tierhaltung plötzlich ändern oder einschränken?

    Vermieter*innen können eine bewilligte Haltegenehmigung nicht so einfach wieder entziehen. Für eine Ausnahme braucht es triftige Gründe (z.B. wenn das Tier eine Gefahr für die Nachbarschaft darstellt). Dann muss der Mietpartei für mindestens zwei Monate eine Frist gewährt werden, um ein neues Zuhause für sich und das Tier zu finden. Da jede Situation einzigartig ist, empfehlen wir in schwierigen Fällen eine Beratung bei unserer Partnerorganisation TIR:
    Startseite - Stiftung für das Tier im Recht (TIR).
    Weitere Informationen zu dieser Rechtsfrage finden Sie auf der TIR-Website auch online

  • Wo soll ich mich informieren lassen, wenn ich mit einem Tier vom Ausland einreisen möchte?

    Beachten Sie, dass Einreisen im Voraus vorbereitet und abgeklärt werden müssen. Oft sind dafür Impfungen, Bewilligungen, länderspezifische Auflagen und andere Dokumente nötig. Entsprechende Informationen finden Sie unter: Vor und während der Reise.

  • Wo soll ich mich informieren lassen, wenn ich ein Tier aus dem Ausland einführen möchte?

    Unter bestimmten Bedingungen dürfen Heimtiere aus dem Ausland eingeführt werden. Diese unterscheiden sich je nach Tierart und Herkunftsland. In jedem Fall muss das Tier bei der Einreise gekennzeichnet (Mikrochip) sein, einen ausreichenden Tollwutschutz haben und beim Zoll angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie unter:

    BAZG Informationen zu Hunde, Katzen, Haustiere
    BAZG Informationen zu Reise Check Hunde/Katzen

Nachfolgend finden Sie eine Liste hilfreicher Links und Bücher zu tierrechtlichen Fragen.

Online-Informationen

tierimrecht.org Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen, berät in Rechtsfragen, führt eine Datenbank mit über 25'000 Tierschutzstraffällen und eine virtuelle Bibliothek mit über 20'000 Titeln zum Thema.
Newsletter des BLV Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert via E-Newsletter über Entwicklungen rund um die Haltung von Haustieren.

 

Bücher

Tier im Recht transparent (2008)  Der grosse Praxis-Ratgeber für alle Heimtierfreunde. Erhältlich bei der Stiftung für Tier im Recht für SFr. 49.00.
Pferd im Recht transparent (2015)  Der grosse Praxis-Ratgeber für alle Pferdefreunde. Erhältlich bei der Stiftung für Tier im Recht für SFr. 69.00.

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