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Lösungen

Wir in der Schweiz können die ausländischen Pelzfarmen nicht stoppen. Das Ziel muss daher sein, den Verkauf von Echtpelz zu bekämpfen. Seit 2014 besteht eine Deklarationspflicht für Echtpelz, damit sich die Kundschaft bewusst für oder gegen Qualpelz entscheiden entscheiden kann. Denn Pelz aus tierfreundlicher Produktion existiert nicht.

Da die tierquälerische Gewinnung von Pelz mittels grausamer Käfige oder Fallenfang in der Schweiz verboten ist, wäre ein Import- und Handelsverbot naheliegend. Doch Vorstösse im Parlament scheiterten bisher. Stattdessen wurde eine schweizweite Deklarationspflicht eingeführt, die Transparenz schaffen und freiwilligen Verzicht auf tierquälerische Pelzartikel ermöglichen soll. Diese Pelzdeklarationsverordnung stellte den Ansatzpunkt für unsere Kampagne "echt Pelz – echt grausam" dar. Denn sie allein genügt nicht, um die Pelzproblematik zu beseitigen.

Importverbot

Frühere Versuche, auf politischer Ebene ein Importverbot einzuführen, scheiterten stets. Der Bund wollte nichts davon wissen und nannte internationale Handelshemmnisse als Grund. Wie eine Studie der Stiftung für das Tier im Recht belegt, sind aber solche Importverbote bei gesellschaftlich-moralischen Vorbehalten trotz Handelsverträgen möglich.
Eine erneute Motion von Nationalrat Matthias Aebischer im Dezember 2019 und eine begleitende Petition von Tierschutzseite im Jahr 2020 sollten dem Importverbot zum Durchbruch verhelfen. Der Nationalrat stimmte mit grosser Mehrheit zu, doch das Vorhaben scheiterte im Ständerat. Daher wurde Mitte 2022 eine Initiative für ein Pelz-Importverbot lanciert - diese haben wir ebenfalls unterstützt und sie ist per Ende 2023 mit 113'474 Unterschriften zustandegekommen.

Bereits im April 2023 hatte der Bundesrat mitgeteilt, selbst ein Pelz-Importverbot zu prüfen. Denn die Kontrollen des Bundes hatten jedes Jahr grosse Deklarationsmängel bei zwei Drittel bis drei Viertel der Verkaufsstellen offengelegt. Am 6. Dezember 2023 hat der Bundesrat nun eine Vernehmlassung für ein solches Importverbot tierquälerischer Pelzprodukte angekündigt, die von März bis Juni 2024 laufen soll.

Deklarationspflicht

Seit März 2014 gilt in der Schweiz eine Deklarationspflicht für Echtpelz. Sie verlangt von Schweizer Läden und Onlineshops sowie Secondhand-Verkaufsstellen, dass Tierart, Herkunft und Gewinnungsart, insbesondere Käfighaltung mit Gitterböden sowie Fallenfang, deklariert werden. Seit 2020 muss zusätzlich jeder Artikel gut sichtbar mit "Echtpelz" beschriftet werden. Die Deklarationspflicht soll damit Klarheit schaffen, ob es sich um ein tierquälerisches Produkt handelt. Nur so kann jede Person frei entscheiden, ob sie dieses kaufen will oder nicht. Leider werden Pelzartikel oft falsch oder gar nicht deklariert oder die Leute kaufen sie trotzdem – sei es, weil ihnen das Produkt gefällt oder weil sie die Deklaration gar nicht lesen. Zudem ist es seit 2020 erlaubt, "Herkunft unbekannt" anzugeben. Dadurch können Qualpelze aus China verschleiert werden.

Freiwilliger Verzicht auf Pelzkauf

Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sind ein möglicher Weg, um ein Bewusstsein für die Tierschutzproblematik zu schaffen und die Leute zum freiwilligen Verzicht auf das Kaufen und Tragen von Echtpelz zu bewegen. In unserem Infoflyer Aktiv gegen Pelz und auf unserer Website legen wir die Tierquälerei schonungslos offen. Wenn Pelzartikel korrekt beschriftet sind, ermöglicht die Deklarationspflicht, Echtpelz zu erkennen. Ansonsten hilft unser Merkblatt Echt – unecht dabei, zwischen Echt- und Kunstpelz zu unterscheiden.

Freiwilliger Verzicht auf Pelzangebot

Modehäuser können dazu beitragen, Qualpelz zu bekämpfen, indem sie aus ethischen Gründen Echtpelz aus dem Sortiment nehmen (Fur Free Retailers). Die Fur Free Alliance ist ein internationaler Zusammenschluss von Tierschutzorganisationen, die sich für freiwilligen Pelzverzicht einsetzen. Die Allianz sorgt dafür, dass jene Unternehmen, die keinen Echtpelz mehr verkaufen, eine Vereinbarung unterzeichnen und sich damit öffentlich zum Verzicht bekennen. Auch wenn die Vereinbarung rechtlich nicht bindend ist, so bedeutet sie doch eine Hürde, weil ein Rücktritt mit Imageverlust einhergeht. In der Schweiz vertritt der Schweizer Tierschutz STS die Fur Free Alliance.

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