Verkehrsunfälle mit Tieren
Welche Vorkehrungen können Sie treffen, um Verkehrsunfälle mit Haus- und Wildtieren zu vermeiden? Und was müssen Sie tun, wenn es doch einmal zum Ernstfall kommt? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen sowie Notfall-Merkblätter für unterwegs.
Wichtig: Unfälle mit Tieren müssen immer gemeldet werden, auch wenn das verletzte Tier geflohen ist. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Ausnahmen gelten bei Amphibien, Reptilien, Mäusen, Igeln und Fledermäusen. Aus Tierschutzsicht sollten jedoch auch Unfälle mit diesen Tieren gemeldet werden, wenn das Tier dabei verletzt wurde und noch lebt.
Beachten Sie unser Merkblatt für ins Auto und unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Unfallprävention
Bei einem Unfall die richtige Hilfe leisten zu können, ist wichtig. Noch wichtiger ist es jedoch, Unfälle zu vermeiden. Hier ein paar einfache Tipps:
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Geschwindigkeit reduzieren
- in Wald- und Feldnähe
- während der Dämmerung und in der Nacht
- bei schlechter Sicht
- nach Strassenschildern zum Wildwechsel und zur Krötenwanderung
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Tiere in Sicht
- stark abbremsen und wenn nötig anhalten
Achtung: Schalten Sie Warnlichter ein, um Auffahrunfälle zu vermeiden. - Hupen
Damit stoppen Sie nachfolgende Tiere, denn Wildtiere sind oft in Gruppen unterwegs. - Abblendlicht einschalten
Grelles Licht irritiert Tiere und veranlasst sie zum Stehenbleiben. - Ausweichmanöver vermeiden
Vermeiden Sie die Gefahr von Frontalkollisionen mit entgegenkommenden Fahrzeugen. - Blick auf die Strasse richten
Achten Sie darauf, nicht von der Fahrspur abzukommen. - Lenkrad mit beiden Händen festhalten
Reflexartiges Loslassen provoziert Folgeunfälle.
- stark abbremsen und wenn nötig anhalten
Unfälle mit Wildtieren
Gerade im Herbst, wenn die Tage wieder kürzer werden, die Strassen aber noch warm sind, ist die Gefahr von Unfällen mit Wildtieren besonders hoch. Aber auch im Frühling, wenn viele unerfahrene Jungtiere unterwegs sind, ist erhöhte Vorsicht geboten.
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Unfallstelle sichern
- an einem sicheren Ort anhalten
Bei Fahrerflucht nach einer Kollision mit einem Tier machen Sie sich strafbar. - Warnblinker einschalten
Damit verhindern Sie Auffahrunfälle. - Unfallstelle sichern
Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Pannendreieck mind. 50 Meter vor der Unfallstelle auf.
- an einem sicheren Ort anhalten
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Polizei oder Jagdaufsicht benachrichtigen
- Polizei (Tel. 117) oder die lokale Jagdaufsicht anrufen
- vor Ort auf Polizei oder Jagdaufsicht warten
Hinweis: Bei Schäden am Fahrzeug können nur die Polizei oder die Jagdaufsicht einen Unfallrapport für die Versicherung erstellen.
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Tier ist geflohen
- immer davon ausgehen, dass das Tier verletzt ist
- Fluchtrichtung des Wildtiers mit gut sichtbarem Objekt (z.B. hellem Taschentuch) markieren
- Tier nicht verfolgen
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Tier ist verletzt
Nähern Sie sich dem Tier nicht (unnötiger Stress für das Tier), bleiben Sie aber vor Ort in sicherem Abstand bis Polizei oder Jagdaufsicht vor Ort ist.
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Tier ist tot
- Kadaver von der Strasse ziehen, falls möglich mit Handschuhen (Infektionsgefahr)
- totes Wildtier nie im Fahrzeug transportieren, gilt als Wilderei
Unfälle mit Haustieren
Unfälle mt Haustieren - vor allem Hunde und Katzen - kommen zu jeder Jahres- und Tageszeit vor. Hier ist besonders in besiedelten Gebieten Vorsicht geboten, etwa beim Vorbeifahren an geparkten Autos.
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Unfallstelle sichern
- an einem sicheren Ort anhalten
Bei Fahrerflucht nach einer Kollision mit einem Tier machen Sie sich strafbar. - Warnblinker einschalten
Damit verhindern Sie Auffahrunfälle. - Unfallstelle sichern
Ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie das Pannendreieck mind. 50 Meter vor der Unfallstelle auf.
- an einem sicheren Ort anhalten
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Tierbesitzer*in bekannt
- Tierbesitzer*in benachrichtigen, bei Schäden am Fahrzeug zusätzlich Polizei (Tel. 117) anrufen (Unfallrapport für Versicherung)
- nicht mehr telefonieren, um für Rückfragen erreichbar zu sein
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Tierbesitzer*in unbekannt
- Polizei benachrichtigen (Tel. 117): kann mit Chiplesegerät Tierbesitzer*in ausfindig machen und Unfallrapport für Fahrzeugversicherung erstellen
- nicht mehr telefonieren, um für Rückfragen erreichbar zu sein
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Tier geflohen
- immer davon ausgehen, dass Tier verletzt ist
- Fluchtrichtung des Wildtiers mit gut sichtbarem Objekt (z.B. hellem Taschentuch) markieren
- auf Polizei bzw. Tierbesitzer*in warten und Tier nicht verfolgen
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Tier leicht verletzt
- Decke unter Tier durchziehen (falls ruhig), dabei möglichst Handschuhe tragen (Infektions-/Verletzungsgefahr)
- schwere Tiere mit Hilfe einer Decke von Strasse wegziehen
- leichte Tiere von Strasse wegtragen
Hunde: Mit einer Hand unter dem Brustkorb hindurch die Vorderbeine ergreifen und mit der anderen Hand um die Hinterbeine und die Rute herum in die beiden Kniekehlen greifen, siehe Merkblatt. Um plötzliche Bissattacken zu verhindern, evtl. das Maul des Tieres mit Mullbinde oder Ähnlichem zubinden oder eine Decke über den Kopf des Tieres legen.
Katzen: Über widerspenstige Tiere eine Decke werfen und sie darin eingewickelt hochheben. Ansonsten mit einer Hand den Nacken ergreifen und mit der andern das Hinterteil stützen, siehe Merkblatt.
- Tier (in Absprache mit Polizei/Tierbesitzer*in) selbst in Tierklinik bringen oder weitere Hilfe abwarten. Beim Abwarten Tier anbinden, damit es nicht erneut auf die Strasse läuft.
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Tier schwer verletzt/aggressiv
- Tier liegen lassen
- Polizei (Tel. 117) informieren
- im Raum Zürich zusätzlich Tierrettungsdienst (044 211 22 22) rufen
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Tier tot
- Kadaver von der Strasse ziehen, falls möglich mit Handschuhen (Infektionsgefahr)
- auf Polizei bzw. Tierbesitzer*in warten
Notfall-Merkblatt für ins Auto
Damit Sie in einer Unfallsituation schnell wissen, was zu tun ist, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen in einem Merkblatt zusammengefasst. Drucken Sie es aus und bewahren Sie es griffbereit im Auto auf.
Weitere Infos zu Verkehrsunfällen mit Tieren finden Sie auch in unserem PDF zu häufig gestellten Fragen.
Publikationen:
ZT-Beitrag zu Wildtierunfällen aus dem Seesicht-Magazin 5/22 (pdf)