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Tierschutz bei Nutztieren

Auch in der Schweiz liegt bei den Nutztieren noch vieles im Argen. Unsere Gesetzgebung beinhaltet nur Minimalvorgaben, die sich an der Grenze zur Tierquälerei bewegen. Sie basieren auf wirtschaftlichen Kriterien und berücksichtigen die Bedürfnisse der Nutztiere viel zu wenig. Und dies, obwohl wir die strengste Tierschutzgesetzgebung der Welt haben.

In der Schweiz sterben jährlich mehr als 75 Millionen Nutztiere zur Gewinnung von Fleisch, Milch und Eiern. Die Mehrheit fristet ein trauriges Dasein in engen Ställen. Zusätzlich werden massenhaft tierische Produkte importiert, weil der hohe Verbrauch der Schweizer Bevölkerung die Inlandproduktion übersteigt. Dies betrifft vor allem Eier, die in der Lebensmittelindustrie verarbeitet werden, sowie edle Fleischstücke wie Pouletbrüstli, Filets und Steaks, aber auch Wolle, Leder und Daunen. Viele dieser Importprodukte werden unter katastrophalen Bedingungen erzeugt. Wer solche Produkte kauft, unterstützt die systematische Ausbeutung von Nutztieren im Ausland.

Mit dem Import von tierischen Billigprodukten wird die Schweizer Gesetzgebung systematisch unterlaufen. Obwohl sie Nutztiere noch zu wenig schützt, sind ihre Vorgaben doch deutlich strenger als im Ausland.
Das erste Schweizer Tierschutzgesetz und die zugehörige Tierschutzverordnung wurden 1981 in Kraft gesetzt und seither einige Male revidiert.

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