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Tierschutzfall melden

Sie haben beobachtet, wie Tiere misshandelt oder schlecht gehalten werden? Ihre Meldung hilft, das Tierleid zu vermindern.

  • So gehen Sie vor

    In einer Notsituation wenden Sie sich bitte über die Notrufnummer 117 direkt an die Polizei (Tiere in Lebensgefahr / Täter wird Ihnen gegenüber aggressiv) .

    Ansonsten nehmen Sie mit uns über unser Online-Meldeformular* Kontakt auf. Beschreiben Sie bitte den Vorfall / die Situation so detailliert wie möglich. Jede zusätzliche Information hilft bei der Bearbeitung des Falles. 

    Bei Fragen helfen wir gerne per Telefon (044 261 97 14) oder E-Mail (info@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch) weiter.

    * Alternativ können Sie das Meldeformular als PDF herunterladen und per E-Mail oder per Post verschicken. Auf Anfrage lassen wir Ihnen auch ein gedrucktes Exemplar zukommen.
     

    Nach Eingang der Meldung kontrolliert der Zürcher Tierschutz die betroffene Tierhaltung und sucht das Gespräch mit den Tierhalter*innen. Meist kooperieren diese und sind bereit, eine langfristige Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen.

    Schwerwiegendere Fälle leiten wir an das kantonale Veterinäramt weiter, da der Zürcher Tierschutz als gemeinnütziger Verein nicht befugt ist, als Tierschutzpolizei aufzutreten.

    Konnte der Fall abgeschlossen werden, werden Sie von uns darüber informiert. In der Zwischenzeit können wir leider keine Auskünfte zum Fall geben.

  • Datenschutz

    Ihre persönlichen Daten werden vom Zürcher Tierschutz streng vertraulich behandelt und nur für allfällige Rückfragen und Rückmeldungen verwendet. Die beklagte Person erfährt nicht, von wem die Meldung ausging. Anonyme Meldungen werden von uns nicht bearbeitet.

  • Fallbeispiele

    Jährlich gehen bei uns rund 100 Tierschutzmeldungen ein (Statistik 2014-2020). Mangelndes Wissen und Gedankenlosigkeit sind oft die Ursache für eine schlechte Tierhaltung. Mit einer sorgfältigen Beratung und Fingerspitzengefühl suchen wir mit den Tierhalter*innen gemeinsam nach einer Lösung. Einige typische Fälle:

    • Kaninchen: Sechzehn Kaninchen lebten in einem kleinen Schuppen. Die Tiere waren nicht kastriert und drängten sich auf engstem Raum. Nach der Kontrolle wurde auf vierzehn Tiere verzichtet und ein neuer Stall für die zwei verbleibenden Kaninchen gebaut.
       
    • Meerschweinchen: Das Tier wurde einzeln gehalten. Nach der Kontrolle suchte der Besitzer einen neuen Platz, wo das Tier mit Artgenossen leben durfte.
       
    • Schafe: Vier Schafe wurden von ihrem Besitzer vernachlässigt. Nach der Kontrolle suchte man einen neuen geeigneten Platz für diese Tiere.
       
    • Enten: Der Teich war stark verschmutzt und die Haltung unzureichend. Zusammen mit den Besitzern wurde das Gehege neu gestaltet und ein Reinigungskonzept erarbeitet.
  • Weitere Informationen

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