Was suchen Sie?

Importverbot von Qualpelzen: Kein Widerspruch zu internationalen Handelsverträgen

Die zuständige Kommission des Ständerates (WBK-S) hat sich am 8. April gegen ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte ausgesprochen. Die WBK begründet ihre Entscheidung mit der Nichtvereinbarkeit mit internationalen Handelsverträgen. Ein Rechtsgutachten der Stiftung für das Tier im Recht widerlegt dieses Argument. Recherchen des Zürcher Tierschutz zeigen zudem, dass der Vollzug der Pelz-Deklarationspflicht nicht funktioniert.

©
Auf Pelzfarmen leiden Pelztiere wie diese weissen Marderhunde ihr ganzes Leben, um als Jackenkragen oder Mützenbommel zu enden. © AdobeStock, zhang yongxin_328752517

 
12. April 2022

«Wir haben in einem umfassenden Rechtsgutachten aufgezeigt, dass ein solches Importverbot nicht gegen die Handelsverpflichtungen der Schweiz verstossen würde. Die Rechtsprechungsgremien der WTO haben vor einigen Jahren in einem Fall, in dem es um ein von der EU beschlossenes Einfuhrverbot für Robbenprodukte ging, bestätigt, dass Importverbote aus Tierschutzgründen möglich sind», so der rechtswissenschaftliche Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).

Die Vorlage wurde noch im vergangenen Dezember im Nationalrat mit einer fulminanten Mehrheit von 144 zu 31 Stimmen angenommen. Nun geht das Geschäft in den Gesamtständerat.

«Wir bedauern diesen Entscheid der WBK sehr. Die Konsument*innen wünschen sich ein Importverbot. Das zeigen Umfragen seit Jahren immer wieder. Die überragende Mehrheit im Nationalrat von 144 Stimmen für ein solches Verbot widerspiegelt diesen Wunsch der Bevölkerung. Nun ist es am Ständerat, sich dieser Mehrheit anzuschliessen», so Angelina Dobler, Kampagnenleiterin bei Campax.

Mit der Kampagne «We Care – We Don’t Wear» befeuerte Campax zusammen mit Animal Rights Switzerland, der Fondation Franz Weber, der Stiftung für das Tier im Recht und dem Zürcher Tierschutz die Motion über zwei Jahre. Im Dezember 2021 fand die Vorlage im Nationalrat bei allen Parteien, ausser der FDP, eine Mehrheit. Bisher steht den Qualen der Pelztiere lediglich eine zahnlose Deklarationspflicht gegenüber: Seit ihrer Einführung 2014 deklariert ein Grossteil der vom Zürcher Tierschutz und vom Bund kontrollierten Geschäfte die Pelz-Artikel falsch, ungenügend oder überhaupt nicht, daran ändert auch die Teilrevision von 2020 nichts.

Immer mehr Länder und Städte verbieten Pelzfarmen oder die Produktion von Pelzprodukten oder erlassen komplette Verkaufsverbote. Doch die Schweiz – das Land mit dem immer wieder gerne zitierten «strengsten Tierschutzgesetz der Welt» – blieb bisher Nachzüglerin und enthielt sich jeglicher Schritte. Dies, obwohl ähnliche Verbote für Katzen-, Hunde- und Robbenfelle bereits in Kraft sind.

Weitere Informationen

Wir verwenden Cookies auf unserer Webseite. Wenn Sie auf der Webseite bleiben, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu. Weitere Details erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptieren