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20. April 2023

Todkrankes Büsi im Tierheim ausgesetzt

Eine magere, stark torkelnde junge Katze wurde im Kleintierareal des Zürcher Tierschutz ausgesetzt. Kaum entdeckt, wurde das Büsi sofort ins Tierspital gebracht. Dort musste es zwei Tage später erlöst werden. Der Zürcher Tierschutz ist entsetzt über die Kaltblütigkeit der Tat und bittet die Bevölkerung um Hinweise.

Tierheim Haustiere

Im Normalfall ist der eingezäunte Aussenbereich mit den Gehegen für Meerschweinchen und Kaninchen abgeschlossen, ausser wenn das Tierpflegeteam dort an der Arbeit ist. Nach einer kurzen Pause fand eine Mitarbeiterin darin eine leere Holzbox, die mit einem rosa Tuch abgedeckt war. Etwas später entdeckte sie hinter einem der Gehege ein junges, verstörtes Büsi.

Schwer krank zurückgelassen

Es handelte sich beim Findelbüsi um eine junge Schildpatt-Katze, die vom Tierpflegeteam Aelia getauft wurde. Sie war sehr mager, hatte Schnupfensymptome und verklebte, tränende Augen, zudem befanden sich Parasiten in ihrem struppigen Fell, die sie plagten. Aelia konnte sich kaum aufrecht halten und nur torkelnd vorwärtsbewegen. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes wurde sie sofort ins Tierspital gebracht. Es galt, sie zu stabilisieren und herauszufinden, was ihr fehlte.

Bei fortgeschrittener Krankheit bleibt nur Einschläfern

Im Tierspital Zürich wurde die junge Katze auf die Intensivstation verlegt. Am übernächsten Morgen traf die Hiobs-Botschaft ein: Aelias Zustand hatte sich innert Kürze derart verschlechtert, dass das junge Büsi trotz aller Intensivmedizin erlöst werden musste. Die Katze litt vermutlich unter feliner infektiöser Peritonitis, FIP. Diese gefürchtete Viruserkrankung zeigt sich durch unspezifische Symptome und verläuft meist tödlich. Um einer Katze mit FIP bestmöglich – wenn überhaupt – helfen zu können, ist eine möglichst frühzeitige Diagnose unabdingbar.

Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat!

Der Zürcher Tierschutz hat bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet, worauf diese eine Untersuchung einleitete. Gemäss Tierschutzgesetz Artikel 26 kann für das Aussetzen und absichtliche Zurücklassen von Tieren eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden. Der Zürcher Tierschutz hofft auf Hinweise über die Katze, ihre Herkunft oder den Tathergang. Der traurige Vorfall ereignete sich am Samstag, 15. April, etwa 16 Uhr.

Weckruf an die Bevölkerung

Da immer wieder kranke oder vernachlässigte Tiere ins Tierheim abgeschoben werden, will Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz mit der Veröffentlichung des Vorfalles auch die Bevölkerung sensibilisieren: «Wer Haustiere hält, trägt die Verantwortung für empfindungsfähige Lebewesen! Dazu gehört auch, regelmässig den Gesundheitszustand zu kontrollieren und bei ersten Anzeichen von Erkrankungen oder ungewöhnlichem Verhalten umgehend tierärztlichen Rat beizuziehen. Je früher, desto besser! Denn wer spät oder gar nicht reagiert, riskiert das Tier zu verlieren, und macht sich damit mitschuldig an dessen Schmerzen und Leiden – so wie bei Aelia.»

Weitere Informationen

Rückfragen

Nadja Brodmann, Zoologin
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
044 261 43 36 / 079 334 91 70
nbrodmann@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch

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