Vernehmlassung zu Pelzimport, Stopfleber & Co.: Verbesserungen werden begrüsst, genügen aber nicht
Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und Zürcher Tierschutz reichen eine gemeinsame Stellungnahme zu den geplanten Änderungen verschiedener Verordnungen im Lebensmittelbereich sowie im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten ein. Sie begrüssen das geplante Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte, kritisieren aber mehrere Schlupflöcher. Auch die nicht praktikable Beweislast bei der Deklarationspflicht für Lebensmittel tierischer Herkunft wird beanstandet. Die vier Tierschutzorganisationen bedauern, dass Stopfleber und betäubungslos gewonnene Froschschenkel keinem generellen Importverbot unterliegen.
Mit den vorgesehenen Verordnungsanpassungen werden zwei tierschutzrelevante Bereiche neu geregelt: ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte und eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte tierische Produkte aus nicht tiergerechter Produktion.
Für ein Importverbot
- Das Pelzimportverbot wird als überfälliger Schritt begrüsst, da auch der Bundesrat eingestehen musste, dass die Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte nicht funktioniert – seit über zehn Jahren wird sie anhaltend und flächendeckend missachtet. Mit den geplanten Änderungen der betreffenden Verordnungen sollen Pelze künftig nur noch importiert werden dürfen, wenn sie aus Ländern stammen, die über gewisse gesetzliche Tierschutzstandards verfügen, oder wenn sie auf zertifizierten Betrieben gewonnen wurden, die sich an entsprechende Produktionsrichtlinien halten.
- Bei einigen Punkten besteht dennoch Verbesserungspotenzial. Pelze von Tieren, die mit Schlagfallen gejagt wurden, sollen vom Importverbot ausgenommen werden, was sich aus Tierschutzsicht nicht rechtfertigen lässt. Weiter bieten auch die Regelungen in Bezug auf Pelze aus Pelztierzuchten Schlupflöcher. Nach Ansicht der vier Organisationen muss sichergestellt sein, dass sämtliche Pelze vom Importverbot erfasst werden, die unter tierquälerischen Haltungsbedingungen produziert wurden.
Deklarationspflicht wird begrüsst
- Die Änderung der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar. Sie beinhaltet eine Deklarationspflicht für bestimmte tierische Produkte, die mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung oder Betäubung produziert wurden, wie z.B. Kastration, Enthornung oder Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln.
- Die vier Tierschutzorganisationen beanstanden, dass in der LGV kein generelles Importverbot für Stopfleber oder ohne Betäubung gewonnene Froschschenkel eingeführt wird. Denn schweizweit eine korrekte Deklaration in allen Verkaufsstellen und insbesondere in der Gastronomie sicherzustellen, ist äusserst schwierig und bedarf entsprechender Kontrollkapazitäten. Auch zeigen viele Studien, dass sich die meisten Menschen bei Kaufentscheiden wenig von Umwelt- und Tierwohlbedenken leiten lassen
- Ein weiterer Schwachpunkt der LGV liegt in der Beweislastverteilung. Es darf nicht sein, dass die Behörden nachweisen müssen, wenn tierquälerische Produkte zu Unrecht nicht deklariert werden. Dieser Nachweis lässt sich kaum mit vertretbarem Aufwand erbringen. Die vier Organisationen fordern deshalb, dass der Nachweis für eine Befreiung von der Deklarationspflicht durch die Verkaufsstellen erbracht werden muss.
Unterstützung von zwei Initiativen bleibt vorbehalten
Die vier Tierschutzorganisationen Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR), VIER PFOTEN und der Zürcher Tierschutz werden die Umsetzung der beiden Verordnungen genau verfolgen. Sie behalten sich vor, die zustande gekommene Doppel-Initiative für ein Pelz- sowie ein Stopfleberimportverbot weiterhin zu unterstützen.
Weitere Informationen
- Factsheet «Vernehmlassung bis 12. Juli 2024» (pdf)
- ZT-Stellungnahme (pdf) zu den geplanten Anpassungen
- Mehr Informationen zu Pelz, Nutztieren und Konsum
- Communiqué de presse en français (pdf)
- Factsheet «Procédure de consultation jusqu'au 12 julliet 2024» (pdf)
Rückfragen
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