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22. Mai 2025

Hundekurse in Zürich stärken Tierwohl und Sicherheit

Am 1. Juni tritt im Kanton Zürich die revidierte Hundegesetzgebung in Kraft. Der Zürcher Tierschutz freut sich, dass künftig wieder alle Hunde in die Hundeschule müssen. Eine minimale Anzahl Lektionen und die Überprüfung der Lernziele sol-len den Erfolg sicherstellen. Die Hundekurse sind ein starkes Signal für mehr Tierschutz, jedoch erhöht der Alleingang des Kantons Zürich das nationale Flickwerk an Hundevorschriften.

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Ab dem 1. Juni 2025 gilt die Ausbildungspflicht wieder für alle Hunde im Kanton Zürich - egal, ob sie gross oder klein sind. © Adobe Stock, elen31
Haustiere Politik

Vereinfachtes Obligatorium für alle Hunde

Die wichtigste Errungenschaft der neuen Zürcher Hundegesetzgebung ist die Wiedereinführung einer obligatorischen praktischen Ausbildung für alle Hunde – egal ob gross oder klein. Denn seit der schweizweit obligatorische Sachkundenachweis (SKN) Ende 2016 abgeschafft wurde, gab es im Kanton Zürich nur noch eine Kurspflicht für «grosse und massige» Rassen. Aus Tierschutzsicht ist sehr zu begrüssen, dass Hundehalterinnen und -halter nun mit jedem Hund sechs Praxislektionen besuchen müssen. Denn kleine und grosse Hunde haben dieselben Bedürfnisse, müssen sozialisiert und gewaltfrei erzogen werden. Praxiskurse stärken zudem die Mensch-Tier-Beziehung – und die Halterinnen und Halter lernen, auf die individuellen Bedürfnisse ihres Hundes einzugehen.

Das A und O der Hundehaltung

Wer noch nie oder zuletzt vor über zehn Jahren einen Hund hatte, muss zudem einen Theoriekurs besuchen. Nadja Brodmann vom Züricher Tierschutz ist überzeugt: «So kann das Basiswissen über Hunde, ihre Bedürfnisse und ihr Verhalten sowie den tiergerechten Umgang mit ihnen vermittelt und falscher Haltung vorgebeugt werden.» Weil die obligatorische Kurspflicht aber nur zwei Lektionen umfasst, müssen sich Hundehalterinnen und -halter vieles im Selbststudium aneignen, wenn sie die Theorieprüfung bestehen wollen. Immerhin stellt der Kanton dafür eine vertiefende Broschüre zur Verfügung.

Fortschritt mit negativem Beigeschmack

Nadja Brodmann erachtet die neue Hundegesetzgebung als wichtige Voraussetzung, um das Wohlergehen der Hunde im Kanton zu verbessern. Allerdings kritisiert sie die vorgeschriebene Anzahl Lektionen als absolute Untergrenze: «Wer seinen Hund in allen Situationen sicher führen und ihm rundum gerecht werden will, muss sich deutlich mehr Wissen aneignen und mehr Zeit investieren als das Obligatorium vorgibt.» Sie betont zudem, dass der Theoriekurs zwingend vor der Anschaffung des Hundes besucht werden sollte: «Nur so können Wunschvorstellungen hinterfragt und spätere Enttäuschungen oder gar ein Abschieben des Hundes ins Tierheim verhindert werden.» Im Theoriekurs wird auch vor dem unseriösen Welpenhandel gewarnt, so dass viel Tierleid verhindert werden könnte.

Nationaler Gesetzesdschungel an Vorschriften

Trotz Bekenntnis zu mehr Tierwohl und Sicherheit im Umgang mit Hunden bleibt ein Wehrmutstropfen: Der Alleingang des Kantons Zürich. Damit wird ein neues Kursprogramm geschaffen, das nur auf kantonaler Ebene gilt. Dabei stünde mit dem «Nationalen Hundehalter Brevet» eine bewährte Weiterentwicklung der früheren SKN-Kurse zur Verfügung. Doch aktuell hält sich nur der Kanton Luzern an diese Vorgaben. Umso wertvoller ist der Vorstoss von Meret Schneider im Nationalrat, in dem sie einen nationalen Sachkundenachweis für Hundehaltung fordert – mit einem Theorieteil vor dem Erwerb des Hundes. «Mit einer nationalen Lösung kann dieser Flickenteppich an kantonalen Hundevorschriften endlich wieder vereinheitlicht werden – zum Wohl von Mensch und Tier», so Brodmann.

Weitere Informationen

Rückfragen

Nadja Brodmann, Zoologin
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
079 334 91 70 / 044 261 43 36
nbrodmann@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch

Zürcher Tierschutz
Zürichbergstrasse 263
CH-8044 Zürich
www.zuerchertierschutz.ch

 

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