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28. Mai 2025

Historischer Schritt mit Verbesserungspotenzial: Schweiz erlässt Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze

Die Tierschutzorganisationen VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und der Zürcher Tierschutz begrüssen den heutigen Entscheid des Bundesrats, ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelze und Pelzprodukte zu erlassen. Das Verbot tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und markiert damit einen historischen Schritt: Die Schweiz ist das erste Land Europas, das ein solches Verbot verankert.

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Tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte - meist aus Käfighaltung oder Fallenfang - sollen bis in zwei Jahren verboten werden. © Depositphotos, cynoclub_42395127
Pelz Politik

«Dass künftig keine Pelze mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, die unter besonders grausamen Bedingungen wie Käfighaltung auf Gitterböden oder der Jagd mit Tellereisen entstanden sind, ist ein wichtiges Signal – für mehr Tierschutz und für eine ethischere Konsumkultur», so die Organisationen. Damit übernimmt die Schweiz weit über die Ländergrenzen hinaus eine internationale Vorbildfunktion.

Deutlicher Fortschritt – aber nicht streng genug

Trotz dieses wichtigen Fortschritts zeigen sich diese enttäuscht darüber, dass die Regelung nicht weiter gefasst wurde. Zu kritisieren ist insbesondere, dass der Einsatz grausamer Totschlagfallen nicht als tierquälerisch gelten soll und das Fell von auf diese Weise getöteten Tieren somit nicht vom Importverbot erfasst ist. «Es ist zentral, dass der Begriff ‚tierquälerisch‘ nicht zu eng ausgelegt wird – sonst besteht das Risiko, dass weiterhin Pelze in die Schweiz gelangen, die nach unseren Tierschutz-Standards nicht akzeptabel sind», betonen die Organisationen.

Mehr Transparenz bei tierischen Lebensmitteln – aber unzureichend bei Stopfleber

Als weiteren Fortschritt werten die Organisationen die ebenfalls heute verabschiedeten neuen Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel. Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast unterstehen neu einer Deklarationspflicht. Auch Fleisch bestimmter Tierarten, Milch und Eier müssen künftig gekennzeichnet werden, wenn sie aus Systemen stammen, in denen schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden – etwa Enthornung, Kastration oder Schnabelkürzen. Betäubungslos gewonnene Froschschenkel müssen künftig ebenfalls deklariert werden.

Positiv hervorzuheben ist dabei, dass die Kennzeichnungspflicht auch für den Offenverkauf gilt und schriftlich erfolgen muss. So erhalten Konsumentinnen und Konsumenten in allen Verkaufskanälen nachvollziehbare Informationen zur Produktionsweise.

Generell sehen die Organisationen in der Deklarationspflicht lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung – fordern aber weiterhin ein konsequentes Importverbot für die betreffenden Produkte. Dies gilt insbesondere für Stopfleber. Denn das sogenannte «Stopfen» – die Zwangsfütterung von Enten und Gänsen – ist in der Schweiz zu Recht seit über 40 Jahren verboten. Die Tolerierung des Imports solcher Produkte bleibt ein tierschutzpolitischer Widerspruch. Eine entsprechende Volksinitiative, die ein Importverbot fordert, befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess.

Weitere Informationen

Rückfragen

Nadja Brodmann
Mitglied der Geschäftsleitung
nbrodmann@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch
079 334 91 70
 

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