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Gutes tun, das bleibt

Was bleibt von mir? Wen möchte ich mit meinem Nachlass begünstigen und wie? Ein Testament verschafft nicht nur Ihnen Klarheit, sondern auch denjenigen, die Sie mit Ihrem letzten Willen erreichen möchten.

Wird der Nachlass nicht zu Lebzeiten geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sind jedoch keine gesetzlichen Erben vorhanden, geht das ganze Vermögen an den Staat. Der Zürcher Tierschutz ist ein privater Verein und erhält keinerlei Subventionen. Wie viele andere gemeinnützige Organisationen sind seine Arbeit und sein Weiterbestehen von Zuwendungen aus Nachlässen abhängig. Erbschaften an den Zürcher Tierschutz sind steuerbefreit und können somit vollumfänglich für das Wohl der Tiere eingesetzt werden.

Was Sie bei Ihrem Testament beachten müssen

  • Testament handschriftlich verfassen oder durch Notar öffentlich beurkunden lassen
  • Formvorschriften beim handschriftlichen Testament beachten (Ratgeber bestellen)
  • ein Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden
  • Anspruch gesetzlicher Erben auf Mindestanteil am Nachlassvermögen (Pflichtteil) beachten
  • Berechnung des Pflichtteils und der entsprechend frei verfügbaren Summe mit unserem Pflichtteilrechner
  • Verbleib Ihrer Haustiere im Testament regeln

Mit einer Berücksichtigung des Zürcher Tierschutz in Ihrem Testament, unterstützen Sie den Tierschutz von morgen.

Wie Sie den Zürcher Tierschutz berücksichtigen

  • Legat

    Mit einem Legat können Sie den Zürcher Tierschutz mit einer Sach- oder Geldspende begünstigen. Somit erhält der Verein den vermachten Geldbetrag bzw. Gegenstand, ist jedoch nicht Erbe und somit nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.

  • Erbschaft

    Wenn Sie den Zürcher Tierschutz als Erben begünstigen, partizipiert dieser als Mitglied der Erbengemeinschaft mit einer von Ihnen festgelegten Quote an Ihrer Hinterlassenschaft. Sind keine pflichtgeschützten Erben vorhanden, können Sie frei bestimmen, wen Sie als Erben einsetzen wollen.

Weitere Informationen und Links

Wir beraten Sie gerne unverbindlich

Sie möchten eine Nonprofit-Organisation wie den Zürcher Tierschutz in Ihrem letzten Willen berücksichtigen und haben noch Fragen oder Unklarheiten? Sandra Gojkovic steht Ihnen gerne beratend zur Seite.

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Sandra Gojkovic
Verantwortliche Nachlässe
Telefon 044 261 43 24
E-Mail sgojkovic@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch

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Vorsorge für Ihre Haustiere

Wer kümmert sich im Notfall um Ihre Haustiere? Wer betreut sie, sollte Ihnen etwas zustossen?

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