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Tiere gesetzlich besser schützen

Der Bund will die Tierschutzverordnung revidieren und hat bis Mitte März 2024 eine Vernehmlassung einberufen. Auch wir haben eine Stellungnahme eingereicht und begrüssen die geplanten Änderungen. In vielen Punkten gehen sie aber zu wenig weit.

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Illegaler Welpenhandel

Ungefähr jeder zweite Hund in der Schweiz stammt aus dem Ausland. Um die illegale Schlepperei von Welpen einzudämmen, soll neu ein Mindestalter von 15 Wochen für den Import gelten. Wir begrüssen diese Verschärfung, weil die Hunde dann robuster sind und die langen Transporte besser überstehen. Doch diese Gesetzesanpassung reicht nicht, um den unseriösen Hundehandel zu unterbinden. Wir fordern daher weiterführende Massnahmen, die wir in einer Pressemitteilung publiziert haben.

Versuchstiere leiden weiter

Ebenso begrüssen wir die Verbesserungen im Bereich Tierversuche, etwa die Dokumentation überzähliger Tiere oder dass neu auch alle Mäuse, Ratten und Hamster einen Unterschlupf erhalten sollen. Doch die geplanten Änderungen reichen nicht, um das Leiden der Versuchstiere massgeblich zu vermindern. Allein schon die engen, eintönigen Laborkäfige sind als belastend einzustufen, Verhaltensstörungen gelten als normal. In einer Pressemitteilung kritisieren wir, dass die Studien von gestressten Tieren höchst fragwürdig sind und fordern daher gesetzliche Verschärfungen bezüglich tiergerechter Haltung und schonendem Umgang.

Tiere in menschlicher Obhut

Auch bei den Haus- und Nutztieren sind aus Tierschutzsicht noch viele Baustellen offen. So sieht der Revisionsentwurf kein Verbot der Einzelhaltung von Kaninchen und Kälbern vor und die Gehegegrössen und Haltungsvorschriften sind bei vielen Tierarten nach wie vor nicht tiergerecht. Ebenso ist das Anbinden von Ziegen und Rindvieh weiterhin erlaubt.

Mehr Tierschutz nötig

In unserer Stellungnahme haben wir detailliert festgehalten, welche Verbesserungen wir für die Haus-, Nutz- und Versuchstiere fordern. Wir hoffen, der Bund wird diese Anregungen aufnehmen und weitere Verschärfungen umsetzen. Zum Wohl der Tiere wäre trotzdem eine baldige Totalrevision der Tierschutzverordnung nötig.

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