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NEIN zum Jagdgesetz: Rückschritte im Tier- und Artenschutz verhindern
Pressemitteilung, 26. August 2020
Das revidierte Jagdgesetz ist aus Sicht des Tierschutzes eine Enttäuschung: Dringend nötige Verbesserungen wie ein Verbot der tierquälerischen Baujagd und die Minimierung der Anzahl Treibjagden fehlen. Gleichzeitig wird der Artenschutz geschmälert, indem Abschüsse geschützter Tiere erleichtert werden und bedrohte Arten jagdbar bleiben. Darum setzt sich der Zürcher Tierschutz am 27. September für ein NEIN zum revidierten Jagdgesetz ein.
Bei der Baujagd werden abgerichtete Hunde unter die Erde geschickt, um Füchse und Dachse aus ihren Bauten und vor die Flinte des Jägers zu treiben. Für die Wildtiere bedeutet das Angst und Stress, im schlimmsten Fall werden Hund und Wildtier beim Kampf verletzt oder gar verschüttet. Diese veraltete Jagdmethode soll gemäss revidiertem Gesetz erlaubt bleiben. Nadja Brodmann, Geschäftsleiterin beim Zürcher Tierschutz, zeigt sich enttäuscht: «Eine dermassen tierquälerische Methode ist einer zeitgemässen Jagd nicht würdig und gehört endlich verboten.»
Zu viele Treibjagden
Dass eine Regulation der Wildtierbestände in unserer Kulturlandschaft nötig ist, akzeptiert auch der Zürcher Tierschutz. Bei Wildschweinen, Hirschen oder Rehen werden dafür Treibjagden durchgeführt. Diese sind aus Tierschutzsicht allerdings problematisch, wie Nadja Brodmann erklärt: «Bei dieser Jagdmethode ist die Gefahr von Fehlschüssen besonders gross – angeschossene Tiere flüchten verletzt und verenden elendig an ihren Verletzungen, wenn sie bei der Nachsuche nicht rechtzeitig gefunden werden.» Treibjagden seien daher zwingend aufs notwendige Minimum zu beschränken, so Brodmann. Auch das wurde aber bei der Revision versäumt.
Fehlender Schutz in Zeiten schwindender Biodiversität
Versäumnisse sind im neuen Jagdgesetz auch beim Artenschutz auszumachen. Der Zürcher Tierschutz bemängelt insbesondere den fehlenden Schutz bedrohter Tierarten wie der Waldschnepfe, dem Feldhasen oder dem Alpenschneehuhn. Diese Arten sind im Begriff zu verschwinden, sollen aber weiter bejagt werden dürfen. Zum einen aus Gründen der Tradition. Zum anderen, weil Birkhahn und Schneehuhn wie auch der Steinbock beliebte Ziele von Trophäenjägern sind. Der Verkauf von Abschuss-Bewilligungen an zahlungskräftige Ausländer spült denn auch viel Geld in die Kantonskassen. In Zeiten, in denen die Biodiversität in der Schweiz mehr und mehr unter Druck gerät, wirken solcherlei Praktiken noch skrupelloser.
Unverhältnismässige Lockerung im Artenschutz
Der Zürcher Tierschutz teilt zudem die Ansicht zahlreicher Natur- und Tierschutzorganisationen, wonach der Artenschutz mit der Revision zu stark gelockert wird. Zwar ist unbestritten, dass es insbesondere im Umgang mit Grossraubtieren geeignete Mittel braucht, um Nutztiere zu schützen und Schäden zu vermeiden. Geschützte, regulierbarer Arten wie den Wolf präventiv abzuschiessen, ohne dass Schutzmassnahmen verlangt würden, schiesst als Lösung aber über das Ziel hinaus. Ebenso könnte der Bundesrat künftig weitere Arten wie Luchs, Biber oder Fischotter eigenmächtig auf die Abschuss-Liste setzen, eine wildbiologisch und tierschützerisch höchst fragwürdige Form der Regulierung.
Nadja Brodmann sieht daher nur einen Ausweg: «Es braucht ein NEIN am 27. September. Nur dann wird es möglich, ein ausgewogenes, innovatives Gesetz zu erarbeiten, das Tier- und Artenschutz respektiert und nicht nur dem Jagd-, sondern auch den Schutzgedanken gerecht wird.»
Rückfragen:
Nadja Brodmann, Zoologin
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
Zürichbergstrasse 263, 8044 Zürich
079 334 91 70 / 044 261 43 36
nbrodmann @zuerchertierschutz .ch
Weitere Informationen:
ZT-Themenseite zum Jagdgesetz
Webseite des nationalen Trägervereins "Missratenes Jagdschutzgesetz - NEIN"
Beurteilung der Baujagd aus Sicht des Tierschutzes