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20. April 2017

Gericht billigt «Versklavung» von Affen für Hirnforschung

Der Zürcher Tierschutz ist empört, dass an Zürcher Hochschulen wieder schwer belastende Affenversuche zugelassen werden. Mit seinem Urteil vom 5. April 2017 stützt das Zürcher Verwaltungsgericht als Zweitinstanz den vorgängigen Fehlentscheid des in dieser Sache höchst befangenen Regierungsrates. Es widerspricht damit einem wegweisenden Bundesgerichtsurteil von 2009, das aber weiterhin schweizweit den Massstab setzt.

Tierversuche

Forschende attackieren höchstrichterliches Verbot

In einem sehr ähnlichen Fall hatte das Verwaltungsgericht 2008 einen Rekurs von Tierschutzseite gut­geheissen und bereits bewilligte Affenversuche verboten. Dieses Urteil wurde 2009 vom Bundes­gericht bestätigt. Der aktuelle Entscheid des Verwaltungsgerichts widerspricht diesem Bundesgerichts­urteil vollkommen und schafft damit Rechtsunsicherheit. Dank intensivem Lobbying ist es den For­schen­den des Instituts für Neuroinformatik von ETH und UNI Zürich in diesem Einzelfall gelungen, das höchstrichterliche Urteil auszuhebeln. Sie dürfen nun wieder Löcher in Affenhirne bohren, die hoch­entwickelten Tiere jahrelang dürsten lassen und sie fast täglich für Schwerstarbeit stundenlang im Primatenstuhl fixieren. Am Versuchsende werden die Affen getötet: Sie haben ausgedient.

Nicht Computerspiele, sondern Sklavenarbeit!

Das Tierleid wird von den Forschern systematisch heruntergespielt, obwohl es der höchsten Belas­tungsstufe angehört. Zynisch beschönigen sie die Aufgaben ihrer Versuchstiere als «freiwillige Com­puterspiele»: Begriffe wie Sklavenarbeit oder Folter wären angemessener. Gleichzeitig stellen die Forscher den Nutzen der Versuche hinsichtlich neuer Therapien völlig übertrieben dar. Gemäss Gesetz sind schwer belastende Tierversuche nur gestattet, wenn sie verhältnismässig sind, also der abseh­bare Nutzen für den Menschen das Leid der Tiere überwiegt (Güterabwägung). Im aktuellen Experi­ment ist der Erkenntnisgewinn und dessen potenzieller Nutzen für den Menschen derart vage, dass sich das langfristige, schwere Leiden der Affen nicht rechtfertigen lässt. «Ein klares Fehlurteil, dessen Tragweite den Einzelfall bei weitem übersteigt», so Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz. «Die Forschenden erhoffen sich damit einen Freipass für eine ganze Serie langjähriger Primatenversuche.»

Tierquälerei mit Steuergeldern

Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt das umstrittene Projekt mit satten 1,59 Millionen CHF Steuergeldern und hat früher schon viel Geld in schwer belastende Primatenversuche investiert. Auch auf kantonaler Ebene wurden hierfür Steuergelder gesprochen, obwohl die Versuche noch gar nicht rechtskräftig bewilligt waren: 2015 hat die Bildungsdirektion der Uni Zürich CHF 500‘000 für ein auto­matisch schliessendes Dach im Auslauf des bereitstehenden Affengeheges gewährt. Diese angeblich dem Tierwohl dienende Massnahme (Witterungsschutz) soll in Tat und Wahrheit das Trinken von Regenwasser verhindern. Denn die Affen arbeiten in den Versuchen nur mit, wenn sie durch strikten Wasserentzug massiv an Durst leiden.

Staatlich geduldete Folter zwecks Standortförderung

Staatliche Forschungsförderer und Bildungspolitiker forcieren die Affenversuche und scheinen dabei keine ethischen Bedenken zu haben. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt jedoch schwer belastende Tierversuche ab. Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz kritisiert das Verwaltungsgerichtsurteil scharf: «Wir werden weiterhin gegen solche rechtswidrige, wissenschaftlich und ethisch höchst frag­würdige Primatenversuche ankämpfen.»

Rückfragen

Nadja Brodmann, Zoologin 
Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
044 261 43 36 / 079 334 91 70
nbrodmann@STOP-SPAM.zuerchertierschutz.ch

Zürcher Tierschutz
Zürichbergstrasse 263
CH-8044 Zürich
www.zuerchertierschutz.ch

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