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Umstrittene Primatenversuche bleiben verboten
Am 13. Oktober 2009 hat das Bundesgericht dem Rechtsstreit um zwei Tierversuche mit Primaten, der seit November 2006 dauerte, ein Ende gesetzt. Die schwer belastenden Zürcher Affenversuche, die vom kantonalen Veterinäramt bewilligt und von der kantonalen Tierversuchskommission mittels Rekursen bekämpft worden waren, dürfen definitiv nicht durchgeführt werden. Damit bestätigt das Bundesgericht die Urteile der Vorinstanzen (kantonale Gesundheitsdirektion, kantonales Verwaltungsgericht). Dieser Entscheid freut uns ausserordentlich. Denn mit ihm wird erstmals einem Rekurs gegen erteilte Tierversuchsbewilligungen durch alle Instanzen hindurch Recht gegeben, was für den Tierschutz in der Schweiz einen Meilenstein darstellt.
Aus Tierschutzsicht macht der Bundesgerichts-Entscheid Dinge deutlich, die grundsätzlicher Natur sind und über die zwei konkreten Einzelfälle hinausweisen:
- Einzelne Tierversuchsbewilligungen werden offensichtlich zu Unrecht erteilt.
- Dem Leiden und den Würdeverletzungen von Tieren wird bei der Erteilung von Tierversuchs-Bewilligungen z.T. zu wenig Gewicht beigemessen.
- Umgekehrt werden die erhofften Forschungsergebnisse und deren Nutzen für den Menschen z.T. zu hoch eingeschätzt.
- Unter dem Strich (in der so genannten Güterabwägung) führt dies dazu, dass die Belastungen für die Versuchstiere im Vergleich zum Erkenntnisgewinn und Nutzen eines Forschungsvorhabens als verhältnismässig erscheinen, auch wenn sie in Tat und Wahrheit unverhältnismässig sind.
Der Bundesgerichts-Entscheid gibt Raum für Hoffnung und Zuversicht. Da ist einmal die Hoffnung, dass Forschende in Zukunft noch viel genauer überlegen, wofür sie zum Tierversuch greifen und was ihr geplantes Experiment für die betroffenen Tiere alles bedeutet. Zudem besteht die berechtigte Hoffnung, dass das Bewilligungsverfahren für Tierversuche und insbesondere die Güterabwägung in Zukunft noch sorgfältiger als bisher durchgeführt werden.
Dieses Mal hat eine Anzahl Primaten Glück gehabt, denen mit dem Bundesgerichts-Entscheid Schlimmes erspart bleibt. Dies allein ist Grund genug für grosse Freude. Für den Zürcher Tierschutz, der nicht nur Primatenversuche sondern Tierversuche generell in Frage stellt, bedeutet der Entscheid des Bundesgerichts aber noch mehr: Das bis jetzt nur im Kanton Zürich geltende Recht der Tierversuchskommission auf den Rekurs gegen bereits erteilte Bewilligungen hat sich als zusätzliches und sehr wichtiges Instrument erwiesen, um rechtswidrige Tierversuche zu verhindern. Das Rekurs-Recht muss darum allen Tierversuchskommissionen der Schweiz zukommen.