Zürcher Tierschutz 
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Mehr Tierwohl ist gefragt

- © G. Trachsel
Nutztierwissen im Klartext
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- Schweine richtig halten. Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen
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Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen
- Schafe richtig halten. Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen
- Ziegen richtig halten. Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen
- Kaninchen richtig halten. Informationen des Bundesamtes für Veterinärwesen
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- In jedem Hausschwein steckt noch eine Wildsau. Merkblatt des Schweizer Tierschutz STS zum Schweineverhalten
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- Wenn die Schweine losgelassen. DVD zum Schweineverhalten. IGN/Alex Stolba Movies.
- Huhn. Merkblatt für Kinder und Jugendliche. KAGfreiland AG
- Rind. Merkblatt für Kinder und Jugendliche. KAGfreiland AG
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- Beliebte Hoppler mit Erklärungsbedarf. Tierhaltungsfragen betr. Kaninchen
Tiergerecht ist anders
275 Tage im Jahr angebunden sein ist heute das Los vieler Milchkühe in der Schweiz. Das heisst auch, auf engstem Raum fressen, stehen und liegen müssen. Ist ein sogenannter Kuhtrainer eingebaut, wird die Kuh zudem regelmässig mit Stromschlägen traktiert, damit sie das Läger beim Koten nicht beschmutzt. Für die restlichen Tage ist zwar Auslauf vorgeschrieben, der beschränkt sich aber in der Praxis auf ein paar Stunden täglich. Besser haben es Kühe in Laufställen, wo sie umher gehen können und Zugang zu Liegeboxen haben, auch wenn diese oftmals platzmässig zu knapp bemessen sind. Der Preis für das bisschen Bewegung im Laufstall ist standardmässig die Hornlosigkeit, weil behornte Kühe angeblich zu gefährlich sind.
Anreiz zu Verbesserungen
Im Rahmen von Förderprogrammen wie BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (Regelmässiger Auslauf im Freien) richtet der Bund finanzielle Beiträge an Tierhalter aus, die dem Tierwohl mehr Beachtung schenken und den Tieren Bedingungen bieten, die über das gesetzliche Minimum hinaus gehen. Bei den Milchkühen beispielsweise beträgt der Anteil am fakultativen RAUS-Programm 80%, ein Schritt zu mehr Tierwohl.
Mästen ohne Bewegung
Mastkälber erhalten in der Regel keinen Auslauf ins Freie. Nur etwa 20% von ihnen sind dem RAUS-Programm angeschlossen. Viele von ihnen leiden nach wie vor an Eisenmangel wegen bewusster Fehlernährung für helles Kalbfleisch.
Mastrinder, Mastmunis und Ochsen verbringen den grössten Teil ihres Lebens in Ställen mit Vollspaltenböden. Solche Böden bleiben noch bis 2013 erlaubt. Sie sind hart, unverformbar, oft glitschig und schmutzig und lassen eine artgemässe Bewegung sowie arttypisches Sozialverhalten nicht zu. Ab 2013 muss zwar ein gewisser Teil des Vollspaltenbodens mit einer Hartgummimatte als "Liegefläche" überzogen werden (Lospa-Boden), die Gewährung von Einstreu und Auslauf ist jedoch nach wie vor fakultativ. Ein Masttier von 500 kg Gewicht hat maximal 3 m2 Platz zur Verfügung.
Kein Schwein gehabt
Auch in der Schweinehaltung kommt das Tierwohl zu kurz. Für Muttersauen gibt es keine Auslaufpflicht und für Mastschweine sind Vollspaltenböden bis 2018 erlaubt. Danach muss lediglich ein Teil der Mastbucht mit Festboden (auch Beton ist erlaubt!) versehen sein. Einstreu und Auslauf sind in der Schweinemast nicht vorgeschrieben. Gut die Hälfte aller Schweine kann zumindest vom RAUS-Programm profitieren.
Eine artgemässe Fütterung wird den meisten Schweinen vorenthalten. Die Beschaffenheit des Futters ("Suppe") sowie die computergesteuerte Fütterung an Abrufstationen werden dem natürlichen Fressverhalten sowie den sozialen Bedürfnissen der Tiere nicht gerecht.
Überfüllte Hühnerhallen
Die Haltungsanforderungen bei Hühnern sind in der Schweiz im Vergleich zur EU höher. Aber: hohe Besatzdichten sind zulässig, ein Auslauf ist nicht Pflicht. Während der RAUS-Anteil bei Legehennen 70% beträgt, erhalten nur gerade 30% der Masthühner regelmässigen Auslauf.
Klettertiere vorwiegend am Strick
Schafe und Ziegen dürfen noch bis 2018 für die meiste Zeit des Jahres angebunden gehalten werden. Die Tiere müssen sich regelmässig im Freien bewegen können, an mindestens 60 Tagen während der Vegetationsperiode und seit 2010 auch an mindestens 30 Tagen im Winter. Bei Neueinrichtungen ist das Anbinden ab sofort verboten.
Alleinsein als Programm
Der Nachholbedarf bei den Kaninchen im Bezug auf ihre Haltung ist nach wie vor gross. Sie leben bei uns meist in kleinen Ställen in Einzelhaltung, was ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird. Der grösste Teil des weltweit konsumierten Kaninchenfleisches stammt aber aus Batteriekäfigen - ein aktuelles Beispiel industrieller Ausbeutung von Tieren.
In der Schweiz scheint sich die tiergerechtere Stall-Gruppenhaltung zumindest bei den Erwerbskaninchenhaltern langsam durchzusetzen. Immerhin stammen 40% der Masttiere aus solchen Betrieben. Demgegenüber stehen rund 2'700 direktzahlungsberechtigte Betriebe, wo die Kaninchen weder Auslauf erhalten noch in Gruppen leben dürfen.
