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01.02.2011

Zürcher Veterinäramt soll Klagerecht behalten

Im letzten April wurde das Amt des Zürcher Tieranwalts innerhalb der Prozessrechts-Revision fast unbemerkt aufgehoben. Eine parlamentarische Initiative des SVP-Politikers Claudio Zanetti wollte noch weiter gehen, und neben dem Amt des Tieranwalts gleich auch die Regelung streichen, die es dem Veterinäramt ermöglicht, in Sachen Tierschutz die Parteirechte im Strafverfahren wahrzunehmen. Damit hätte dieses auch das Recht verloren, Straffälle an die nächste Instanz weiter zu ziehen.


Vernünftigerweise hat sich die kantonsrätliche Justizkommission gegen diese parlamentarische Initiative entschieden. Die Mehrheit der Kommission wollte den Tierschutzvollzug nicht weiter einschränken, die Minderheit von SVP- und EDU-Vertretern wurde überstimmt. Begründet wurde der Vorschlag von Claudio Zanetti letztes Jahr übrigens damit, dass das Stimmvolk sich ja gegen die Einführung von kantonalen Tieranwälten ausgesprochen hätte. Eine hinkende Argumentation, denn das Stimmvolk hat ja nicht zum Amt des Tieranwalts nein gesagt, sondern es wollte kein schweizweites Obligatorium für Tieranwälte. Aber sowieso bleibt die Frage offen, wieso sich jemand gegen einen gut organisierten Strafvollzug in Tierschutzfällen einsetzt. Ob man sich da wohl wieder die Bauern als Wähler geneigt machen will?



Barbara Schnüriger

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