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04.01.2010

Tierschutzanwalt: von wegen überflüssig

Unsere Bundespräsidentin Doris Leuthard hakt das Thema Tierschutzanwalt (Initiative des Schweizer Tierschutz STS) einfach mal ganz lässig ab. Ein Tierschutzanwalt, wie wir ihn im Kanton Zürich bereits kennen, sei unnötig und überflüssig, weil unsere Tierschutzgesetzgebung gut genug sei.


Da macht es sich der Bundesrat aber sehr einfach. Frau Leuthard weiss ja selbst zur Genüge, dass Gesetze bekanntlich immer nur soviel wert sind wie ihr Vollzug. Und dieser wird nicht in allen Kantonen gleich Ernst genommen, wie die Statistiken deutlich zeigen. Wie sonst lässt sich erklären, dass in den Kantonen Glarus, Wallis und Nidwalden praktisch keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht kommen? Es wird wohl niemand im Ernst glauben, dass in diesen Kantonen weniger Verstösse vorkommen als beispielsweise im Kanton Zürich.


Tierquälereien werden oft als Kavaliersdelikte behandelt. Die Anwälte dieser Straftäter erwirken, dass die Delikte bagatellisiert werden und die Täter mit Geldbussen und milden Strafen davonkommen. Demgegenüber bleiben die Interessen des geschädigten Tiers unvertreten, da sich niemand für sie einsetzt. Die meisten Kantone haben bisher nichts unternommen, um diesem Ungleichgewicht entgegen zu wirken. Ein Tierschutzanwalt ist somit, wie auch am Beispiel des Kantons Zürich erprobt, schlicht unabdingbar. Und wer seine Tiere anständig hält und behandelt, braucht ihn auch nicht zu fürchten.


Hoffen wir, dass die Bevölkerung am 7. März dafür sorgt, dass die Tiere nicht länger der Willkür larger Vollzugsbeamter und uninteressierter Richter ausgesetzt sein werden.

 

Barbara Schnüriger

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Kommentare

 
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Ella R

Samstag, 20.02.10 17:27

Habe die Statistik der Gerichtsfälle nachgeschaut. In weit über 90% der Fälle handelt es sich um Haus- und Hoftiere: in ca. 50% der Fälle um Hunde, danach folgen Rinder, Katzen, verschiedene landwirtschaftliche Tiere wie Schweine, Schafe, Pferde etc. Es geht v.a. darum, dass TIerquälerei kein Kavaliersdelkt mehr sein soll!

Was immer man von der Fischgeschichte halten mag: Traurig und völlig daneben, dass sie von primitiven Typen als Vorwand missbraucht wird, um die Initiative schlecht zu machen! Deshalb am 7. März ja, ja, ja und nochmals ja!

Bernhard Trachsel

Donnerstag, 18.02.10 14:37

@Herrn Rolf Schnyder
Wir haben bisher keine Kenntnis davon gehabt, dass Sie in Horgen dabei waren. Warum wurde das wohl nirgends erwähnt?

Die Hechtgeschichte hat eines deutlich ans Licht gebracht: Fischer sind offenbar nur Gutmenschen, die alle anderen Tierschutzprobleme erkannt haben und uns deshalb nicht oft genug sagen können, wie wir unsere Arbeit zu tun haben. So handelt, wer keine wirklichen Argumente hat. Schade, dass bei den Fischer-Fundis keine Selbstkritik möglich ist. Unser Engagement für die Fische und gegen das tierquälerische Fischen ist und bleibt gerade deshalb eine wichtige Aufgabe.

Rolf Schnyder aus St. Gallen

Mittwoch, 17.02.10 13:00

Sehr geehrter Herr Trachsel

leider muss ich feststellen, dass sie vom angesprochen "Hecht-Fall" und der Fischerei keine Ahnung haben oder aber wissentlich die Unwahrheit verbreiten.
Der Fisch Biss auf einen angebotenen Köder und wurde mit der Angelrute an Land gezogen, dabei befand sich der Fisch stets im Wasser und musste keinesfalls ersticken.
An Land wurde der Fisch umgehend, wie im Gesetz vorgeschrieben, betäubt und anschliessend getötet.
Es kann also definitiv nicht von einem Todeskampf mit Erstickungstot gesprochen werden.
Ganz nebenbei bemerkt, Fischstäbchen wachsen nicht bei Coop und die neuen Schuhe waren auch mal einige Stunden per LKW zum Schlachthof unterwegs ............ ich sehe da viel grössere Probleme.
Zum Tierschutzanwalt möchte ich anfügen, dass ich es für Sinnvoller erachte Staatsanwälte und Richter besser auszubilden, so dass sie in der Lage sind, Tierfälle durch kompetentes Wissen zu entscheiden und sich nicht von Halbwahrheiten und Vermutungen leiten lassen.

Freundliche Grüsse

Bernhard Trachsel

Montag, 15.02.10 09:07

Sehr geehrter Herr Lusser
Bedenklich an der Hecht-Geschichte ist, wie sie aufzeigt, dass offensichtlich viele Leute genauso wie Sie nicht nachvollziehen können, dass ein über viele Minuten dauernder Todeskampf mit Erstickungstod eine grausame Tierquälerei ist, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Und das auch noch als "normal" empfinden. Erklären Sie bitte allen Lesern des Forums, weshalb Fischer das dürfen, alle anderen Tiernutzer jedoch nicht. Wir sind gespannt auf die Antwort.

Arnold Meier

Sonntag, 14.02.10 22:10

Liebe Frau Conny Weber

Es ist doch immer wieder interessant wie die Lieben und Netten zum persönlichen Angriff greifen müssen, wenn Ihnen die Argumente ausgehen. Dies zeigt einfach mal wieder wie hoch das Niveau in diesen Kreisen so ist.

Jedoch bin ich froh, dass Sie sich Sorgen um meine Leistung machen - und ich kann mit Stolz sagen, dass ich zu den Schweizern gehöre, der wohl auch Ihnen mit seinem Steuergeld das Leben finanzieren (sie sehen, auch ich kann den persönlichen Angriff vollziehen).

Ich wünsche Ihnen mit dem Geld der anderen ein schönes Leben.
Freundliche Grüsse
Arnold Meier

 

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