Zürcher Tierschutz 
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Stacheldrahtverbot für Pferde bleibt
Der Bundesrat hat eine Motion zur Streichung des Verbots von Stacheldrahtzäunen in der Pferdehaltung klar abgelehnt. Eine gute Entscheidung, finden wir. Denn hat das Pferd nun endlich besseren Schutz in der neuen Tierschutzverordnung erhalten, kommen bereits wieder die ersten, die versuchen die Vorgaben aufzuweichen oder gar zu streichen.
Das Verbot von Stacheldraht in der Pferdehaltung beruht auf der Tatsache, dass Pferde im Gegensatz zu Rindvieh ein gesteigertes Fluchtverhalten zeigen und zudem an den Beinen eine sehr empfindliche Haut haben. Stacheldraht birgt für Pferde eine grosse Verletzungsgefahr. Nationalrat Laurent Favre (FDP Neuenburg) hingegen argumentierte in seiner Motion, für dauerhafte, an einen Stall grenzende Einrichtungen sei dieses Verbot schon in Ordnung, aber die Weiden, die mit verschiedenen Tierarten besetzt würden, hätten eben meist Stacheldrahtumzäunung. Des weiteren wären Elektrozäune für Sömmerungsweiden nicht geeignet, weil ihr Unterhalt zu teuer sei, und überhaupt zeuge das Verbot von "Unkenntnis der guten Praxis".
Da sollte also einmal mehr eine hohe Verletzungsgefahr für Tiere in Kauf genommen werden, damit man bequem so weitermachen kann, wie man das schon immer gemacht hat. Interessant ist auch die Argumentation, dass nur in dauerhaften Einrichtungen auf Stacheldraht verzichtet werden soll. Macht es für ein Pferd einen Unterschied, ob es sich auf einer provisorischen oder auf einer dauerhaften Weide verletzt? Wir freuen uns auf jeden Fall, dass der Bundesrat an den Bestimmungen der Verordnung festhält und hoffen, dass dies auch bei weiteren Versuchen, die Tierschutzgesetzgebung zu schwächen, so gehandhabt wird.
Barbara Schnüriger
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