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11.03.2010

Frau Leuthard und der Tierschutzanwalt

Schon während dem Abstimmungskampf waren die Gegner des schweizweiten Tierschutzanwalts nicht gerade zimperlich im Verdrehen von Tatsachen. Bei der Stellungnahme von Doris Leuthard nach der Abstimmung hatte man dann aber vollends das Gefühl, man hätte sich verhört. So meinte sie zu den riesigen Unterschieden bezüglich Strafverfahren in den verschiedenen Kantonen, dies seien Statistiken "nach dem alten System und deshalb nicht ganz relevant".


Des weiteren argumentierte sie, das Tierschutzgesetz sei ja jetzt nach 2 Jahren erst in der Anfangsphase. Mit Verlaub, Frau Bundesrätin, das ist Unsinn. Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung bestehen seit 30 Jahren, sie werden seit 30 Jahren nur mangelhaft vollzogen, und das von der Bundesrätin erwähnte „System“ ist seit 30 Jahren dasselbe: Die Kantone müssen vollziehen, tun es aber nicht überall. Entweder hat Frau Leuthard nicht begriffen, um was es bei der Initiative ging, oder aber ihr Kommentar sollte lediglich beschönigen.


Überhaupt liess die Rolle der Bundesrätin im Tieranwalts-Spiel den Verdacht aufkommen, sie wolle Wiedergutmachung bei den wegen ihr verärgerten Bauern üben. Ein problematischer Zug, weil er auf dem Buckel der Tiere ausgeführt wird.

 

Hier geht's zur Stellungnahme.

 

Barbara Schnüriger & Bernhard Trachsel

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