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09.05.2011

Bundesverwaltungsgericht schützt Kormorane

Ein Erfolg für den Tierschutz. Die vorgängig durch das BAFU bewilligten Massnahmen gegen die Vermehrung der Kormorane im Berner Seeland werden nach einer Beschwerde von Natur- und Tierschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht nicht erlaubt. Die Massnahmen zur Regulierung der Kormoranbestände mittels Uferbarrieren, Entfernen von alten Nestern oder dem Besprayen der Gelege mit Öl sind nicht gerechtfertigt. Die Ein- kommenseinbussen seien durch die Wasservögel nicht so hoch wie postuliert und Netze werden auch durch Steine, Raubfische oder Schiffsanker beschädigt.

 

Kathrin Herzog

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