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10.05.2010

Bundesrat lehnt Ausnahmeregelung für Bauern ab

Wir haben hier im Blog über Marcel Scherers (SVP ZG) Motion berichtet. Er wollte erreichen, dass Hundehalter mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung von der Pflicht des Sachkundenachweises befreit würden. Begründet wurde die Forderung damit, dass Bauern in ihrer Ausbildung genügend Fachwissen über Tierhaltung erhalten, um auch einen Hund richtig halten zu können.


Dass diese Begründung mehr an den Haaren herbeigezogen denn stichhaltig ist, hat offenbar auch der Bundesrat gesehen. Er hat die Motion abgelehnt mit der Feststellung, dass in der landwirtschaftlichen Ausbildung bekanntlich kein artspezifisches Wissen über Hunde vermittelt wird.


Gut so, sagen wir und freuen uns über den klugen Entscheid des Bundesrates. Denn auch Bauern bekommen den "Hundeverstand" nicht einfach in die Wiege gelegt.


Barbara Schnüriger

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