Helfen Sie Findeltieren!

     

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Gefunden
 

Hallo, ich habe ein Tier gefunden!

Wer ein Heimtier findet oder wem eines zuläuft, ist seit 2004 gesetzlich verpflichtet, den Eigentümer oder die Eigentümerin zu benachrichtigen. Wenn nicht bekannt ist, wem das Tier gehört, ist eine Anzeige bei der vom jeweiligen Kanton bezeichneten Meldestelle für Findeltiere zu erstatten (vgl. ZGB Art. 720a). Wer dies unterlässt, macht sich strafbar.

 

Internet-Datenbank für gefundene Heimtiere

Damit aufgegriffene Tiere möglichst rasch zu ihren Eigentümern zurückgeführt werden können, wurde ab 2002 die Schweizerische Datenbank gefundener Tiere aufgebaut. 2011 wurden hier 2187 Tiere publiziert. Diese Internet-Plattform macht eine Fundmeldung ganz einfach. Finderinnen und Finder können ihren lebenden Fund Tag und Nacht via Online-Formular, in Papierform oder telefonisch anmelden. Er wird in die Liste gefundener Tiere eingetragen und kann so von jedermann gesehen werden.

 

Wo bringe ich ein gefundenes Tier hin?

Oftmals kann ein Findeltier in einem Tierheim oder beim Tierarzt abgegeben werden. Da bei Hunden seit 2007 eine Markierungspflicht mittels Mikrochip besteht und Katzen oftmals auch auf diese Art gekennzeichnet sind, werden Hunde und Katzen dort als erstes mit einem Lesegerät kontrolliert und damit wenn möglich identifiziert.

 

Achtung: Die Übergabe eines Findeltieres an den Tierarzt oder ein Tierheim ersetzt nicht automatisch die Anzeige bei der kantonalen Meldestelle. Lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung geben, dass das Heim oder der Tierarzt die Anzeige übernimmt.

 

Darf ich ein gefundenes Tier behalten?

Jein. Sie dürfen es bei sich zu hause aufnehmen, müssen es aber angemessen d.h. artgerecht unterbringen, ernähren und pflegen. Sodann müssen Sie wie oben beschrieben eine Fundmeldung machen. Erst wenn sich zwei Monate ab Fundmeldung noch kein Eigentümer gemeldet hat und Sie diesbezüglich von der Behörde benachrichtigt wurden, kann das Findeltier in Ihr Eigentum übergehen.

 

Achtung: Bei Nutz-, Sport- und Zuchttieren, die ganz oder zumindest teilweise aus finanziellen Motiven gehalten werden, beträgt die Frist für den Eigentumsübergang fünf Jahre.


Muss ich auch ein totes Tier melden?

Ja. Wer ein totes Tier findet, sollte es wie jedes andere Findeltier der kantonalen Meldestelle oder einer nationalen Fund-Organisation anzeigen oder zumindest die Polizei verständigen.

 

Wird ein Tier in einen Autounfall verwickelt und kümmert sich der Fahrer oder die Fahrerin nicht um das angefahrene (verletzte oder tote) Tier, liegt Fahrerflucht vor. Bei Autounfällen mit Tieren finden verschiedene Gesetzesartikel Anwendung. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.