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13.12.2010

Zürich ab sofort ohne Tieranwalt

Im vergangenen Jahr hat der Regierungsrat im Rahmen der Revision der eidgenössischen Strafprozessordnung – wohl eher unbewusst innerhalb eines grossen Packens an Gesetzesänderungen – die Institution des Zürcher Tierschutzanwalts abgeschafft. Ab sofort wird diese Pflicht vom Kantonalen Veterinäramt wahrgenommen. Dafür wurde eigens eine Juristin angestellt. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob der Kanton Zürich Tierquäler weiterhin konsequent verfolgt, oder ob diese wieder vermehrt ungeschoren davon kommen. Nach der Einführung des Tieranwalts 1993 wurden jährlich zwischen 150 und 200 Tierschutzfälle verhandelt, davor waren es jeweils zwischen 2 und 10. Die Gesundheitsdirektion versichert, dass die Qualität erhalten bleibe. Wir hoffen sehr, dass sie Recht behält.


Die Tierschutzorganisationen werden die Situation im Auge behalten. Sollte sich die Lage der Tiere im Vollzug verschlechtern, wäre eine Volksinitiative für die Wiedereinführung des Zürcher Tieranwalts denkbar. Im Idealfall werden die Aufgaben des Tieranwalts jedoch vom Veterinäramt mit dem gleichen Engagement weitergeführt wie zuvor vom Tieranwalt. Solange die Straftäter in Sachen Tierschutzgesetz konsequent verfolgt werden und dem Schutz der Tiere Rechnung getragen wird, ist es egal, wie die ausführende Stelle genau benannt wird, Hauptsache die Tiere profitieren davon. Wir werden sehen.


Barbara Schnüriger

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