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06.09.2010

Wolfs-Gegner Fournier im Visier von Ermittlern

Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass gegen den Walliser Ständerat und notorischen Wolfsgegner Jean René Fournier Ermittlungen eingeleitet worden sind, wie der Tagi vom 6. Sept. berichtet. Fournier hatte illegal einen Wolf abschiessen lassen und diesen ausgestopft in seinem Büro aufgestellt. Mit seinem Handeln soll Fournier gegen das Jagdgesetz sowie das Gesetz über den Schutz freilebender Säugetiere und Vögel verletzt haben.


Fournier ist ein Hardliner an der Front gegen die Grossraubtiere. Mit seiner Motion verlangte er vom Bundesrat, die nötigen Schritte zu veranlassen, dass die Berner Konvention (Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume) so geändert wird, dass der Wolf in der Schweiz gejagt werden darf. Dies, "damit sein negativer Einfluss auf andere Arten in Grenzen gehalten werden kann und die starken negativen Auswirkungen auf Nutztiere, auf alle anderen Güter und auf Jagd und Tourismus verhindert werden können. Wird die Änderung durch das Komitee abgelehnt, soll der Bundesrat die Berner Konvention kündigen".


Auf die Ergebnisse sind wir sehr gespannt.

 

Bernhard Trachsel


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