Zürcher Tierschutz 
- [Alt + 0] - Startseite
- [Alt + 1] - Navigation
- [Alt + 2] - Inhalt
- [Alt + 3] - Kontakt
- [Alt + 4] - Sitemap
- [Alt + 5] - Suche
Was haben Alphornblasen und das Quälen und Töten von Stieren gemeinsam?
Eigentlich nichts. Ausser dass sowohl das eine als auch das andere immatrielle Kulturerbe sind. So hat es das französische Kulturministerium bestimmt und dem Stierkampf diesen hehren Status verliehen.
In Südfrankreich hat der Stierkampf eine lange, blutige Tradition. In über sechzig südfranzösischen Städten finden regelmässig Stierkämpfe statt. Zwar verbietet das französische Tierschutzgesetz tierquälerische Handlungen, Corridas sind jedoch bis heute geduldet. Nun gilt also der Stierkampf als schützenswert, obwohl eine Mehrheit der Franzosen diese tierquälerischen Praktiken ablehnt. Die Legitimierung einer barbarischen Tradition auf Druck der Stierkampfindustrie.
Tierquälerei als schützenswerte Tradition? Damit die Ernennung zum immateriellen Kulturerbe erfolgen kann, müssen verschiedene Aspekte erfüllt sein. Die Praktiken müssen von einer Generation an die nächste Weitergegeben werden und sollen von der Gemeinschaft immer wieder neu erschaffen werden. Im Vertrag von Lissabon werden beim Tierschutz explizit Ausnahmen vorgesehen, welche auf kulturelle Traditionen Rücksicht nehmen. Ein unsinniger Freipass zum Quälen und Töten von Tieren für die Zukunft.
Kathrin Herzog
zur ÜbersichtKommentare
Keine Einträge vorhanden
Kommentar schreiben
(Ihre E-Mail-Adresse wird später nicht angezeigt)

