Zürcher Tierschutz 
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Öffentlichkeitsarbeit mit Mafiamethoden verglichen
Im Sommer des letzten Jahres wurden in Österreich 10 Tierschützer für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft gesetzt. Mit der Beschlagnahme von Akten und Dateien verschiedener Tierschutzorganisationen wurden diese für Monate mehr oder weniger lahm gelegt. In der Zwischenzeit liegen dem Justizministerium die Anklagepunkte zur Beurteilung vor. Dieses soll nun entscheiden, ob Anklage wegen Bildung einer kriminellen Organisation erhoben werden soll.
Laut Staatsanwalt geht es unterdessen nicht mehr nur um die zehn im letzten Jahr inhaftierten, sondern es stehen rund 40 Personen im Verdacht, gegen den sogenannten Anti-Mafia-Paragrafen (278a) verstossen zu haben. Das wirklich Erschreckende ist, dass es dabei unter anderem auch um Kampagnen geht, bei denen Konsumenten informiert werden sollten. "Der Standard" berichtet, dass beispielsweise Bäckereien angeschrieben wurden, dass der Verein gegen Tierfabriken eine Liste der Bäckereien herausgeben werde, die mit Eiern aus Käfighaltung produzieren. Eine Wiener Bäckerei-Kette habe deshalb auf Bodenhaltungseier umgestellt, weil sie "Angst vor wirtschaftlichen Einbussen durch das vom VgT hervorgerufene veränderte Kaufverhalten" gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als "Nötigung" und "erpresserische" Druckausübung.
Falls das Gericht diese fragwürdige Auslegung bestätigt, werden sich nicht nur Tierschutzorganisationen, sondern auch Menschenrechts- oder Umweltorganisationen in Acht nehmen müssen. Die Verbreitung von Informationen, die an sich frei zugänglich sind, würde damit strafbar. Mit demokratischen Verhältnissen hat dies dann nicht mehr viel zu tun, vielmehr spiegelt es wohl die Machtverhältnisse zwischen den verschiedenen Interessengruppen wider. Der für den Herbst dieses Jahres erwartete Gerichtsentscheid wird zeigen, ob Konsumenteninformation in dieser Art in Österreich überhaupt noch möglich sein wird.
Barbara Schnüriger
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