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17.06.2009

Nationalrat empfiehlt ein Nein zum Tierschutzanwalt

Der Nationalrat schliesst sich der Meinung des Bundesrates an und empfiehlt, die sogenannte Tierschutzanwalt-Initiative abzulehnen. Die Volksinitiative "gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere", die im Juli 2007 eingereicht wurde, will die Kantone verpflichten, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Dieser soll die Belange von misshandelten Tieren vertreten. Denn oft enden solche Verhandlungen mit milden Urteilen und werden als Kavaliersdelikte eingestuft. Im Kanton Zürich existiert dieses Amt bereits und zeigt gute Erfolge.

In der Nationalratssitzun pochten die Gegner vor allem auf das Argument, der Bund mische sich damit zu sehr in die Kantone ein. Es stehe ja jedem Kanton frei, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Der Kantönligeist wiegt also wieder einmal schwer. Ruedi Noser (FDP ZH) merkt gar an, dass die Tierschutzorganisationen offenbar zuviel Geld hätten, da sie gleich nach der Einführung des neuen Tierschutzgesetzes wieder mit einer Volksinitiative angekommen seien. Er vermute, dass es dabei mehr um die Gewinnung von Spendengeldern oder gar um das Erschleichen eines Verbandsbeschwerderechts gehe (Nach zu lesen im Amtlichen Bulletin). Offenbar machten der Mehrheit solche abstrusen Überlegungen mehr Eindruck als die Argumente der Befürworter, der Nationalrat entschied sich für ein Nein zur Volksinitiative. Damit verpasst er die Chance, sich klar für einen sorgfältigen Vollzug der neuen Tierschutzgesetzgebung auszusprechen. Letztlich ist jedes Recht nur so gut wie sein Vollzug.

Glücklicherweise ist dieses Nein, wie auch das des Bundesrats, eine Empfehlung, nicht mehr und nicht weniger. Am Ende wird das Stimmvolk entscheiden.



Barbara Schnüriger

 


 


 

 

 

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