Zürcher Tierschutz 
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Grosser Erfolg für den Tierschutz
Die beiden umstrittenen Affenversuche der Zürcher Hochschulen bleiben verboten. Die Kantonale Tierversuchskommission hatte 2006 Rekurs eingelegt, nachdem zwei Versuche mit Affen bewilligt wurden, obwohl die Kommission diese abgelehnt hatte. Nachdem das Verwaltungsgericht bereits zu Gunsten der Kommission und damit der Tiere entschieden hatte, hat gestern auch das Bundesgericht die Beschwerden der Forschenden abgelehnt.
Ein Grund zur Freude! Denn spiegelt die Meinung des Bundesgerichts die aktuellen gesellschaftlichen Moralvorstellungen wider, wovon man ausgehen darf, besteht berechtigte Hoffnung auf bessere Zeiten für die Versuchstiere. Die Schweiz steht mit dieser Entwicklung nicht allein, sind doch beispielsweise auch in Deutschland die Behörden nicht mehr bereit, einfach jegliche Versuche zuzulassen. Es darf also erwartet werden, dass die Forschungsfreiheit nicht mehr generell höher bewertet wird als der Schutz der verwendeten Tiere.
Aber was auch immer dieser Entscheid für die Zukunft bedeutet, eines dürfte wohl jetzt auch der letzte kapiert haben: Das Bundesgericht schützt nicht einfach die ignorante Idee "einer kleinen Gruppe von Tierschutzaktivisten", wie sich erst kürzlich wieder ein Forscher in der Tagespresse geäussert hat. Es sei denn, man möchte auch die Bundesrichter in diese Ecke stellen, was dann wohl eher Stoff für Verschwörungstheorien wäre als ein ernstzunehmendes Argument.
Wir freuen uns auf jeden Fall über den Erfolg, zu dem unsere Mitarbeiterin Claudia Mertens mit viel Herzblut einen nicht unwesentlichen Teil beigetragen hat.
Siehe zum Thema auch unseren Brennpunkt!
Barbara Schnüriger
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