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17.02.2009

Das lange Sterben eines Hechts

Letzte Woche durfte man im Tages-Anzeiger das grosse Foto eines Fischers mit seinem kapitalen Fang bestaunen. Stolz präsentiert da der Hobbyfischer Patrick Giger einen 116 cm langen wunderschönen Hecht. Mehr als 10 Minuten habe der Fisch um sein Leben gekämpft, gab der Angler an und fügte lachend hinzu, ihn habe hinterher sein Arm gehörig geschmerzt. Solches hat, man kann es drehen und wenden, wie man will, mit Sport nichts zu tun, sondern es ist ein Akt der Tierquälerei, verbunden mit Stress und Schmerzen für das misshandelte Tier.

 

Das Beispiel zeigt, dass bei vielen Hobbyfischern ein Unrechtsbewusstsein fehlt und die Fähigkeit des Mitgefühls für ein leidendes Lebewesen offensichtlich nicht vorhanden ist. In jedem anderen Bereich würde eine solch exzessive Misshandlung eines Wirbeltieres völlig zu Recht zur Anzeige führen. Die Fischer aber, seit je her nicht gewohnt, dass ihr Tun durch Tierschutzbestimmungen geregelt ist, haben bisher nichts zu befürchten gehabt. Seit dem 1. September 2008 ist jedoch die neue Tierschutzverordnung in Kraft, welche das Misshandeln auch der Fische ausdrücklich verbietet. So zumindest interpretieren wir den neuen Wortlaut. Das Beispiel des Fischers Patrick Giger wird zeigen müssen, ob und wie der Schutz der Fische nun endlich vollzogen wird und ob die Fischer nach wie vor das Privileg der ungeahndeten Tiermisshandlung besitzen sollen.

 

Bernhard Trachsel

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