Zürcher Tierschutz 
- [Alt + 0] - Startseite
- [Alt + 1] - Navigation
- [Alt + 2] - Inhalt
- [Alt + 3] - Kontakt
- [Alt + 4] - Sitemap
- [Alt + 5] - Suche
Kopfbild.
09.05.2011
Bundesverwaltungsgericht schützt Kormorane
Ein Erfolg für den Tierschutz. Die vorgängig durch das BAFU bewilligten Massnahmen gegen die Vermehrung der Kormorane im Berner Seeland werden nach einer Beschwerde von Natur- und Tierschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht nicht erlaubt. Die Massnahmen zur Regulierung der Kormoranbestände mittels Uferbarrieren, Entfernen von alten Nestern oder dem Besprayen der Gelege mit Öl sind nicht gerechtfertigt. Die Ein- kommenseinbussen seien durch die Wasservögel nicht so hoch wie postuliert und Netze werden auch durch Steine, Raubfische oder Schiffsanker beschädigt.
Kathrin Herzog
zur ÜbersichtKommentare
Keine Einträge vorhanden
Es sind keine Einträge zu diesem Artikel vorhanden.
Kommentar schreiben
(Ihre E-Mail-Adresse wird später nicht angezeigt)

