Abstimmung

Flyer zur Tierschutzanwalt-Initiative

 

Hier finden Sie mehr Informationen über die Tierschutzanwalt-Initiative.

 

 
© asm agentur f. sozialmarketing

von links: Tiana Angelina Moser, Heinz Lienhard, Claudia Wirz (Moderation), Marcel Scherer, Jakob Büchler

 

 

 

Podiumsdiskussion
 

Pro und Contra Tierschutzanwalt-Initiative

Am 7. März 2010 entscheidet das Schweizer Volk über den landesweiten Einsatz des Tierschutzanwalts. Als Beitrag zur Meinungsbildung luden wir Medien und Öffentlichkeit zu einer Podiumsdiskussion ein.

 

Das Tierschutzgesetz der Schweiz sei das weltweit beste, argumentierte der Zuger SVP Nationalrat Marcel Scherer. Dessen Einhaltung überwachten die Veterinärämter der Kantone bereits zufriedenstellend. „Die Initaitive ist unnötig, das Gesetz reicht völlig aus“. Die Initative überlaste die Gerichte und führe zu erheblichen Mehrkosten. Er wolle als Nationalrat den Kantonen keine Vorschriften machen.

 

Ähnlich begründete der St. Galler Nationalrat Jakob Büchler (CVP) sein Nein. „Wer Tiere quält, begeht ein Offizialsdelikt und wird bestraft. Bei uns funktioniert das bestens.“ Jeder Kanton müsse selbst entscheiden können, man dürfe nicht jedes Detail in der Bundesverfassung regeln.“ Der Tierschutzanwalt führe zu mehr Bürokratie und hohen Kosten, er sei unnötig.

 

Der Vertreter der Initiative, Heinz Lienhard vom Schweizer Tierschutz, verlangte eine einheitliche nationale Regelung. Eine Lücke müsse geschlossen werden. Bisher hätten viele Strafen keine abschreckende Wirkung, sie seien zu mild. Fehlurteile würden mit einem Tierschutzanwalt nicht mehr vorkommen. „Es wird immer Leute geben, die das Gesetz brechen. Aber dann muss es eine entsprechende Strafverfolgung geben.“

 

Nationalrätin Tiana Angelina Moser (GLP) verwies auf den fehlenden Willen in Kantonen mit wenigen Strafverfahren, das Tierschutzgesetz durchzusetzen. „Ein Gesetz allein genügt nicht, in einem Rechtsstaat braucht es klare Konsequenzen.“ Weil es auf kantonaler Ebene Probleme mit dem Vollzug gebe, müsse der Bund hier nun selbst aktiv werden. Der Tierschutzanwalt bringe keinerlei materielle Gesetzesverschärfung. Er sei ein Beitrag zur Prävention und werde zu weniger Gesetzesverstössen führen.

 

Der Zürcher Tierschutzanwalt Antoine Goetschel beantwortete Fragen aus dem Publikum. Er betonte, dass er in vielen Fällen zur Effizienz und Beschleunigung beitrage. Die meisten Nein-Argumente hätte man in Zürich bereits in der 80-er Jahren gehört. Dennoch hätte es dann 83 Prozent Ja-Stimmen gegeben. „In Zürich funktioniert das System bestens.“

 

Der Zürcher Tierschutz dankte allen Beteiligten für die faire Diskussion. „Der Tierschutzanwalt sorgt für den Vollzug des Tierschutzgesetzes“, sagte Geschäftsführer Bernhard Trachsel. „Die Initiative wird das Zürcher Modell im ganzen Land einführen. Das hat auch eine grosse präventive Wirkung.“